Kein pauschales bestreiten der Nebenkosten
In einer Presseerklärung weist das Amtsgericht München auf ein Urteil vom 27. Januar 2012 (Aktenzeichen: 472 C 26823/11) hin. In dem entschiedenen Rechtsstreit ging es um eine Nebenkostenabrechnung, die ein Mieter erhalten hatte. Der Mieter wollte den Nachzahlungsbetrag von 467 € nicht zahlen und begründete das damit, dass der Verbrauch viel zu hoch angesetzt worden