Mediation-Saar

Unser Mediationsblog

Ein Aha-Erlebnis beim Blick in die Berufsordnung der Anwälte

Wo steht denn das? wird hier auf der Site der Integrierten Mediation gefragt. Mit „das“ ist der folgende Text gemeint: „Als unabhängiger Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten hat der Rechtsanwalt seine Mandanten vor Rechtsverlusten zu schützen, rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend zu begleiten, vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden zu bewahren und gegen verfassungswidrige Beeinträchtigung

Snowden-Amnesie würden sich wohl viele wünschen

Das war möglicherweise doch ein Freudscher Fehler: In der Ausgabe der Saarbrücker Zeitung vom 28.12.2013 prangte über einem Artikel die schöne Überschrift: „MI5-Chefin glaubt an Snowden-Amnesie„. Aus dem Artikel selbst ergibt sich dann, dass es wohl richtigerweise um eine Amnestie geht. Ich fand die Überschrift aber sehr treffend.

Die juristische Null

Nein, es geht hier nicht um einen Juristen, der sich durch besonders gute Kenntnisse hervorgetan hat. Mit dem Titel dieses Posts meine ich, dass die Juristen aufgrund ihrer Ausbildung meistens davon ausgehen, dass ein Rechtsstreit ein Nullsummenspiel darstellt.

Ein paar Rechtskenntnisse sollte der Anwalt schon haben

Es war mal wieder eine typische Verkehrsunfallsache. Die Versicherung wollte nicht regulieren. Deshalb wurde Klage eingereicht. Zunächst ließ die Haftpflichtversicherung ein Versäumnisurteil gegen sich ergehen. Anschließend legte sie Einspruch ein und beantragte die Einstellung der Zwangsvollstreckung. Nur fünf Tage nach dem Einspruch rechnete sie den eingeklagten Schaden vorbehaltlos ab.

Wir sind überlastet, aber nehmt uns bitte keine Arbeit ab!

Legal Tribune Online (LTO) weist hier auf den Sonderbericht des Roland Rechtsreports 2014 hin, der vorab hier veröffentlicht wurde. Dort geht es um die Zufriedenheit und die Arbeitsbelastung von Richtern und Staatsanwälten. Sie fühlen sich – wen wundert es – völlig überlastet. Immerhin 69 % der Richter und Staatsanwälte sind der Meinung, dass sie sich

Die Wohnung hatte 10 Quadratzentimeter zuviel

Ein Mieter hatte von Oktober 2005 bis April 2012 eine Wohnung angemietet, deren Größe im Mietvertrag mit 43 qm angegeben war. Die Kaltmiete betrug 200 € und die Nebenkostenvorauszahlung 85 €. Er behauptete nun, die Wohnungsgröße habe tatsächlich nur 38,6 qm betragen. Nun wollte er für die gesamte Mietzeit monatlich 20,51 € zurück, insgesamt also

Neidfrei teilen oder die Scheidungsformel

Ziel einer Mediation ist es natürlich, eine Konsenslösung zu erreichen. Das klappt (leider/natürlich) nicht immer. Manchmal sind in der Tat begrenzte Ressourcen zu verteilen und dann ist distributives Verhandeln angesagt – kurz es wird gefeilscht. Das ist aber nicht der Weisheit letzter Schluss.
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