Auffahrunfall und Fahrspurwechsel auf der Autobahn
Mit der Frage Fahrspurwechsel und Auffahrunfall auf der Autobahn hatte sich das Saarländische Oberlandesgericht auseinanderzusetzen. Unstreitig war der Widerbeklagte mit dem Fahrzeug der Klägerin auf das Fahrzeug des Beklagten aufgefahren, der infolge eines Wolkenbruchs die Autobahn recht langsam befuhr. Streitig war, wie lange vor dem Auffahrunfall der Beklagte von der rechten Spur auf die Überholspur
