Mobbing ist in Frankreich strafbar. Nach Artikel 222-33-2 des Code pénal kann Mobbing mit Freiheitsstrafe von einem Jahr und Geldstrafe bis zu 15.000 € bestraftwerden. Mobbing wird dort als wiederholte Handlungen beschrieben, die das Ziel oder das Ergebnis haben, dass die Arbeitsbedingungen verschlechtert werden und hierdurch die Rechte oder die Würde beeinträchtigt werden, die körperliche oder seelische Gesundheit verändert werden oder die berufliche Zukunft geschädigt wird.
Ein Angeklagter hatte versucht, eine Vorlage an den Verfassungsgerichtshof zu erreichen, weil die Vorschrift zu ungenau Asen. Hintergrund ist, dass der Verfassungsgerichtshof vor kurzem die Vorschrift über die sexuelle Belästigung als verfassungswidrig erklärt hatte, weil der Paragraph nicht dem Bestimmtheitserfordernis genüge tat. Da witterte man wegen des Mobbings auch Morgenluft.
Der Cour de Cassation legte den Fall allerdings nicht dem Verfassungsgerichtshof vor, weil er meinte, dass die Vorschrift des Mobbings konkret genug sei und auch der Verfassungsgerichtshof hierzu bereits früher einmal Stellung genommen habe.
So bleibt es bei der Strafbarkeit und es steht sogar zu erwarten, dass der Strafrahmen im Zuge der Reform des Paragraphen über die sexuelle Belästigung auch für Mobbing verdoppelt wird.
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