Ich erinnere mich an die Frühzeit der Mediation vor fast 20 Jahren. Damals haben wir auf einem Mediationskongress darüber diskutiert, ob Mediation im Arbeitsrecht angesichts des zwingenden Gütetermins vor dem Arbeitsrichter Sinn macht.
Mittlerweile dürfte zumindest unter den Mediatoren völlig unstreitig sein, dass Gütetermin vor dem Arbeitsgericht und Mediation zwei völlig unterschiedliche Verfahren sind. Da ist einmal die Rolle des Richters, der ja letztlich den Rechtsstreit zu entscheiden hat, falls keine Einigung zustande kommt. Dies widerspricht ja eklatant der Rolle des Mediators, der schon nach der gesetzlichen Definition keine Entscheidungsbefugnis hat. zum anderen ist das Verhandeln um einen Vergleich und das verhandeln um Interessen völlig unterschiedlich.
Mediation hat sich aber bereits in der Rechtsprechung breit gemacht und auch die Rechtsanwälte sollten sich heute mit den Möglichkeiten der Mediation im Arbeitsrecht vertraut machen. So bewerten Arbeitsgerichte oft beid er Frage von Schadensersatzpflichten im Arbeitsrecht, ob vorher seitens des Arbeitgebers der Vorschlag eines Mediationsverfahrens gemacht wurde oder ob ein Arbeitnehmer sich hierzu nicht bereit erklärt hat. Zudem ist ein Kläger nach § 253 ZPO verpflichtet, Angaben darüber zu machen, ob der Klageerhebung der Versuch einer Mediation oder eines anderen Verfahrens der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vorausgegangen ist, sowie eine Äußerung dazu, ob einem solchen Verfahren Gründe entgegenstehen. Sollte der Rechtsanwalt darüber nicht aufgeklärt haben, so kann er sich durchaus eines Verstoßes gegen seine Berufspflichten schuldig gemacht haben.
Gerade im Arbeitsrecht liegt es nahe, zunächst einmal eine Mediation zu versuchen. Gerade hier wollen die Beteiligten doch auch nach Beendigung des Konflikts in aller Regel weiter zusammenarbeiten. Wenn der Arbeitgeber dann noch an die Kosten denkt, die entstehen, wenn ein Mitarbeiter entlassen wird und ein Ersatz hierfür eingestellt wird einschließlich Einarbeitung, so ist eine Mediation die preiswertere Alternative.
Gerade im Arbeitsleben sollten Führungskräfte geschult sein, Konflikte bereits im Entstehungsstadium zu erkennen. Und sie sollten auch geschult sein, Konflikte anzugehen bzw. der besten Form der Konfliktbeilegung zuzuführen.
Gerade große Firman, die im Round Table Mediation und Konfliktmanagement organisiert sind, haben dies bereits erkannt und in den Unternehmen Konfliktmanagementsysteme errichtet (auch wenn diese – so meine Erfahrung – unter den Mitarbeitern nicht sehr bekannt sind). In vielen mittelständischen Unternehmen fehlt es an solchen Konfliktmanagementsystemen oder einfachen Regeln, wie mit Konflikten umgegangen werden kann und wer dafür zuständig ist. Oft bleiben Konflikte unter der Decke, weil keine Konfliktbehandlungsverfahren vorgesehen sind und Mitarbeiter befürchten, Nachteile zu erleiden, wenn sie Konflikte ansprechen. Damit tun sich die Unternehmen keinen Gefallen. Konflikte, die nicht bearbeitet werden, tauchen immer wieder auf und das im Zweifel im falschesten aller Momente und dann fehlt oft die Gelegenheit und Zeit, einen Konflikt konstruktiv zu bearbeiten.
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