Die Rechtsanwäldin hat in ihrem Blog hier bereits darauf hingewiesen: In Frankreich ist seit dem Gesetz vom 9. Juli 2010 eheliches Mobbing strafbar. Immerhin kann man hierfür bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe oder bis zu 75.000 Euro Geldstrafe kassieren. Eheliches Mobbing wird definiert als wiederholte Handlungen, die zu einer Verschlechterung der Lebensbedingungen führen, die sich in einer Veränderung der physischen oder psychischenFähigkeiten manifestieren (meine Laienhafte Übersetzung des Textes: „des agissements répétés ayant pour conséquence une dégradation des conditions de vie qui se manifeste par une altération des facultés physiques ou mentales“).
Hier tun sich für die Strafverteidiger weite Felder auf, ebenso wie für die Familienrechtler. Die deutschen Ehepaare und ihre Anwälte haben ein weites Feld der Möglichkeiten bisher völlig übersehen.
Siehe auch den Blogbeitrag des Kollegen Maître Babilotte-Baske und die Veröffentlichung des Justizministeriums.
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