Kategorie: Mediation

Verhandlungsmacht durch Vorbereitung

Der wichtigste Punkt bei der Verhandlungsvorbereitung ist das Herausfinden der Nichteinigungsalternative (NEA) oder neudeutsch BATNA (Best Alternative to a Negotiated Agreement). Das sind die Alternativen, die ich ohne Verhandlung habe oder wenn die Verhandlung scheitert. Eine gute Nichteinigungsalternative stärkt meine Verhandlungsposition immens.

Wir warten weiter!!

auf das Mediationsgesetz. Das Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren zur außergerichtlichen Konfliktbeilegung (Mediationsgesetz) war am 13.06.2012, also gestern Gegenstand der Verhandlungen des Vermittlungsausschusses zwischen Bundestag und Bundesrat. Der Bundestag hatte das Gesetz im Dezember 2011 einstimmig verabschiedet. Der Bundesrat hatte am 10.02.2012 den Vermitltungsausschuss angerufen. Dabei geht es den Bundesländern nicht um

Das Umgangsrecht in der Mediation

Das Umgangsrecht ist in der Trennungs- und Scheidungsmediation oft Gegenstand des Mediationsverfahrens. Hier gilt es, die Interessen der beiden Elternteile und die Interessen/das Wohl der Kinder unter einen Hut zu bringen.

Das Sorgerecht in der Mediation

Das Sorgerecht insgesamt wird selten Gegenstand der Mediation sein, da es ja auch nach Trennung und Scheidung in der Regel beim gemeinsamen Sorgerecht bleibt und nur selten Paare in der Mediation diese Grundsatzentscheidung des Gesetzgebers zur elterlichen Sorge in Frage stellen. Dies kann allenfalls dann Thema werden, wenn ein Elternteil aufgrund besonderer Umstände an der

Juristische Reaktanz

Mediation ist in der Bevölkerung nach dem Roland Rechtsreport relativ bekannt (65 % der Erwachsenen kennen Mediation). Von diesen wird Mediation als sehr positiv bewertet. Die Mehrheit würde auch die Mediation einem Gerichtsverfahren vorziehen. Auch nach der PWC-Studie „Konfliktbearbeitungsverfahren im Vergleich“ liegt Mediation von den Vorteilswerten an zweiter Stelle nach der Verhandlung, während das Gerichtsverfahren

Einigungsgebühr bei Vereinbarung eines Mediationsverfahrens?

Im Rahmen eines Umgangsrechtsstreits hatten die Kindeseltern vor dem Familiengericht eine Vereinbarung getroffen, eine Mediation mit dem Ziel der Herbeiführung des Umgangs entsprechend der bereits vorhandenen Umgangsregelung durchzuführen. Das Familiengericht hat sodann durch in der mündlichen Verhandlung verkündeten Beschluss die Lebensberatung mit der Mediation zwischen dem Antragsteller und der Antragsgegnerin beauftragt mit dem Ziel, das
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