Ein paar konkrete Tatsachen sollte man schon vortragen
…wenn man dem Kindesvater das Umgangsrecht nicht gönnt und behauptet, er konsumiere Alkohol und Betäubungsmittel und zwar Cannabisprodukte. Mit diesen Behauptungen musste sich das Saarländische Oberlandesgericht in einer Beschwerdeentscheidung auseinandersetzen (Beschluss vom 23.1.2013, 6 UF 20/13)