Habe die Ehre Herr Justizrat
Ja es gibt ihn noch, den (Ehren-)Titel Justizrat, zumindest im Saarland und Rheinland-Pfalz und er wird auch noch verliehen. Wie das nun mit der Ehre ist, wissen wir ja nun seit der Diskussion um den Ehrensold für Wulff.
Keine Mademoiselles mehr
Ein Blick ins nahe Ausland: In Frankreich wurden die Behörden von dem Premierminister angewiesen, die Ausdrücke „Mademoiselle“, „nom de jeune fille“ (=Mädchenname), „nom patronymique“ (=Vatersname), „nom d’épouse“ (=Name der Ehefrau) und „nom d’épuox“ (=Name des Ehemannes) in Formularen und Korrespondenz nicht mehr zu verwenden.
Erkennungsdienstliche Behandlung trotz Einstellung des Ermittlungsverfahrens
Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens steht der Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen nicht entgegen, wenn ein Restverdacht fortbesteht und die Persönlichkeitsstruktur des Betroffenen zusätzlich für eine Wiederholungsgefahr spricht. So lautet der Leitsatz eines Urteils des Verwaltungsgerichts Saarlouis vom 13.2.2012,Aktenzeichen 6 K 2434/10.
Die 300 sind voll!
Gestern war es soweit: Der dreihundertste Artikel in meinem Blog! Manche Vielblogger werden darüber lächeln. Für mich war es Anlass, einmal zu analysieren, welche Artikel gut gelaufen sind und welche weniger.
Vom Debattierclub zu effizienten Sitzungen
Deutschland, das Land der Vereine. Circa 600.000 Vereine gibt es hierzulande. Jeder Vorstand hat einen mal kleinen, mal größeren Vorstand. Millionen von Erhrenamtsträgern müssen daher ihre Zeit in Vorstandssitzungen verbraten. Die Effizienz von solchen Sitzungen – so auch meine eigene Erfahrung – könnte wesentlich höher sein und hängt in der Regel von der Kompetenz (oder
Gauck, der Unterschied zwischen Konsens und Kompromiss
Oft wird man gefragt, was der Unterschied zwischen Konsens und Kompromiss ist. Die Kandidatenkür von Gauck zum Bundespräsidenten ist ein Musterbeispiel, um den Unterschied zu erklären. Die Einigung auf Gauck als Bundespräsidentenkandidat ist eindeutig ein Kompromiss.
Non vitae sed scholae discimus!
Jahrzehnte hatte ich angenommen, die umgekehrte Version „Non scholae sed vitae discimus“ sei die richtige Version. Das hatten uns die Lehrer immer als historische Tatsache vermittelt (besonders in dem humanistischen altsprachlichen Gymnasium, das ich besuchte). Tatsache ist, dass die in der Überschrift dargestellte Form richtig ist (siehe hier), auch wenn man uns das verheimlicht hat
Interpunktion oder wer hat angefangen?
Wir können nicht anders! Schon Kinder antworten, wenn sie beim Streiten angetroffen werden: „Der andere hat angefangen!“ Und als Erwachsene machen wir es genauso.
What a lawyer does
Hier auf dem Bitter Lawyer Blog :-))