Kategorie: Allgemein

Mobbing bleibt in Frankreich strafbar

Mobbing ist in Frankreich strafbar. Nach Artikel 222-33-2 des Code pénal kann Mobbing mit Freiheitsstrafe von einem Jahr und Geldstrafe bis zu 15.000 € bestraftwerden. Mobbing wird dort als wiederholte Handlungen beschrieben, die das Ziel oder das Ergebnis haben, dass die Arbeitsbedingungen verschlechtert werden und hierdurch die Rechte oder die Würde beeinträchtigt werden, die körperliche

Die Gourmet-Burger sind nicht strafbar

Gegen den früheren Wirtschaftsminister der FDP zu Zeiten der Jamaica-Koalition wurde Strafanzeige erstattet. Grund war die für manche nicht wirklich nachvollziehbare Vergabe von Subventionen an Franchisenehmer von Burger-King und andere Schnellrestaurants. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass die Burger-Brater einen Beitrag zur Gourmet-Region Saarland leisten würden!? Nun über die Saarländer kann man alles (naja fast alles)

Das Nachbarschaftsfest

Gestern fand bei uns in der Straße ein Nachbarschaftsfest statt. Eingeladen hatten zwei der Nachbarn. Jeder brachte Getränke, Essen und Geschirr/Gläser selbst mit. Gefeiert wurde in der Garage und in der zur Straße gelegenen Einfahrt. Die Kinder (es waren einige) spielten auf dem Bürgersteig und auf der Straße. Alle hatten Warnwesten an. Die Straße befindet

So bereiten Sie Zeugen vor

Ein Hinweis auf einem amerikanischen Anwalts-Blog hatte mich neugierig gemacht. Lexis-Nexis bietet unter dem Namen „DepPrep“ ein Zeugen-Vorbereitungs-Tool an. Ich habe mir eine Test-Version heruntergeladen und angesehen.

Es ist soweit!

Nach langer Programmierarbeit ist das von der Firma FBW I.T. Service GmbH  in Österreich und mir entwickelte Anwaltsprogramm IXP-Advocat nun fertiggestellt.

Nicht nur in Österreich

Dietmar Dworschak hat hier auf seinem Blog die Internetabstinenz vieler österreichischer Anwälte kommentiert. Meine Erfahrung ist, dass diese Feststellung auch für viele deutsche Anwälte gilt. Ich staune immer wieder, wie viele Kanzleien keine eigene Homepage im Internet haben oder allenfalls in irgendeiner Anwalts-Suchmaschine eine kurze Visitenkarte.

Das ist doch mal ein Auftrag für das BKA

Der Fall der entführten und später geflohenen Natascha Kampusch beschäftigt die österreichische Öffentlichkeit nach wie vor. Nun hat sich der Unterausschuss für innere Angelegenheiten des Österreichsischen Parlaments mit den Ermittlungspannen befasst und will nun das Bundeskriminalamt der Bundesrepublik Deutschland und das FBI mit einer Evaluation der Ermittlungen beauftragen.
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