Gestern fand bei uns in der Straße ein Nachbarschaftsfest statt. Eingeladen hatten zwei der Nachbarn. Jeder brachte Getränke, Essen und Geschirr/Gläser selbst mit. Gefeiert wurde in der Garage und in der zur Straße gelegenen Einfahrt. Die Kinder (es waren einige) spielten auf dem Bürgersteig und auf der Straße. Alle hatten Warnwesten an. Die Straße befindet sich in einer Tempo 30 Zone (was manche Autofahrer geflissentlich übersehen). Es waren außerdem Warndreiecke aufgestellt.
Die Kinder machten sich einen Spaß daraus, von den vorbeikommenden Autofahrern einen Wegzoll zu erheben. Das missfiel einer Autofahrerin und sie rief die Polizei an. Offenbar herrschte am Samstagabend Langeweile auf der Wache, so das zwei Polizeibeamte einschritten und meinten, was die Kinder gemacht hätten, sei Nötigung (!). Außerdem hätte das ganze Fest ohnehin genehmigt werden müssen (wo und warum blieb Geheimnis der Polizeibeamten) und es hätten außer den Warndreiecken noch Warnblinkleuchten aufgestellt werden müssen.Am schlimmsten wurde dargestellt, dass die Autofahrerin, die sich genötigt fühlte, auch noch eine Ärztin auf dem Weg zum Dienst gewesen sei (nicht auf dem Weg zu einem Notfall).
Wie gesagt, das Fest fand in einer Garageneinfahrt an einer Straße statt, auf der man nur 30 km/h fahren darf und die Garageneinfahrt, an der gefeiert wurde, befindet sich an einer langen Geraden und war ohne weiteres einsehbar. Es wurde auch kein Autofahrer gezwungen, einen Wegzoll zu zahlen (es war nur ein Kinderspiel). Trotzdem wurde dem Hauseigentümer angedroht, dass er einen Bußgeldbescheid erhalten werde. Na ich bin mal gespannt, ob das wirklich geschieht und mit welcher Begründung. Hat die doch so überaus überlastete Polizei eigentlich sonst nichts zu tun?
Diese Beamten gehören suspendiert
Hamburg. Wegen einer durchgeknallten Polizistin, die eine 10 € Bußgeldsache in den Gang sezte, ist jetzt der entscheidende Strafrichter am Amtsgericht von der Generalstaatsanwaltschaft wegen Befangenbheit beim OLG angeschissen worden. Das Bußgeldverfahren soll aus wirtschaftlichen Übelegungen eingestellt werden. Das Eintreiben der 10 € kostete den Steuerzahler bis jetzt mehr als € 1000,-.
Die Sache ist noch nicht abgeschlossen. Es kann dem Polizeistaat noch teurer kommen.