Autor: Gerfried Braune

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Wenigstens ein kleines Vergütungspflaster

Wir alle wissen, wie überaus lukrativ Beratungshilfemandate sind. Ebenso wissen wir, wie gern die Rechtspfleger noch an dem ohnehin minimalen Gebührenaufkommen herum schnippeln. So erging es auch einem Rechtsanwalt, dessen Mandanten das Amtsgericht Kirchheim/Teck einen Beratungshilfeschein für die Angelegenheiten „Trennung, Scheidung und Folgesachen“ erteilt hatte. Der Anwalt hatte seinen Mandanten zur Scheidung, zum persönlichen Verhältnis

Die hat doch den offenen Vollzug genutzt!

Offenbar für die Zeit nach dem Strafvollzug wollte eine Frau vorsorgen, die in Zweibrücken im offenen Vollzug einsaß. Also bestellte sie unter falschem Namen bei einem Geschäft zwei Schränke, eine Polsterecke und Lampen. Sie ließ alles an die  Adresse ihre Lebensgefährten liefern. Bezahlt wurde natürlich nicht.

Das Auto stinkt mir…

… sagte sich offenbar der Käufer einer 120.000 €-Luxus-Karosse, weil das Fahrzeug im Inneren nach Gummi müffelte. Es handelte sich um einen Vorführwagen, der im Juli 2008 erstmals zugelassen wurde und im März 2009 verkauft wurde. Der Käufer monierte die Geruchsbelästigung im Fahrzeug. Eine Reinigung der Lüftungskanäle brachte keine Besserung. Im April 2010 fand dann

Ohne Umschlag kein Mandatsgeheimnis

Mal wieder ein Blick über den Tellerrand zu unseren französischen Nachbarn: auch dort gibt es das Mandatsgeheimnis und die Verteidigerpost, die nicht einfach von der Justiz geöffnet und zur Kenntnis genommen werden darf. Hierbei darf man aber gewisse Konventionen nicht einfach übergehen.
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