Autor: Gerfried Braune

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Interessen und Rollen

Schon David Richard Precht hat auf einem Buchtitel gefragt: „Wer bin ich und wenn ja wieviele?“. Und Schulz von Thun hat das Modell des inneren Teams entworfen. Hintergrund ist, dass in der Tat oft widerstreitende Interessen in uns toben und uns letztlich daran hindern, uns selbst zufriedenstellende Ergebnisse zu erzielen. 

Manche haben schon Mut …

… eine solche Klage einzureichen. Mut zur Klage muss man zumindest dem Kläger in dem nachfolgend geschilderten Verfahren vor dem Saarländischen Oberlandesgericht 5 U 28/17 (hier kann das Urteil als PDF heruntergeladen werden) zugestehen.

Eigentlich ist es egal …

…welche Mediationstechnik ein Mediator anwendet. Es kommt wohl auf den Fall, die Medianden und den Mediator an. Das jedenfalls ist für mich die Schlussfolgerung aus einem Report der Anwaltskammer der Vereinigten Staaten (ABA) über die Forschung zu den Mediationstechniken.

Manche lernen’s nie

Ich hatte bereits vor 4 (in Worten: vier) Jahren mehrfach (hier und hier) darüber berichtet, dass weder Justizministerien noch Gerichte sich an geltendes Recht halten und ausdrücklich Mediation bei Gericht anbieten. Offenbar ist auch nach 6 Jahren § 9 MediationsG dort nicht angekommen. Richter und Beamte der Justizminsterien sollten doch des Lesens kundig sein –

Der Güterichter – ein Erfolgsmodell?

Im ersten Entwurf des Mediationsgesetzes bzw. des Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktlösung gab es noch drei Arten von Mediation. Das waren die außergerichtliche Mediation, die gerichtsnahe Mediation und die gerichtsinterne Mediation. Das wurde vom Rechtsausschuss des Bundestages dann gestrichen. Auf Initiative des Bundesrates wurde dann der Güterichter eingeführt, der

Und zufrieden?

Gerade Rechtsanwälte stehen der Mediation eher reserviert gegenüber. Das gilt wohl auch dann, wenn sie selbst in ein Verfahren involviert sind. Als Mediator überlegt man bei der Lektüre von Entscheidungen immer, wie die Angelegenheit mit einer Mediation zu lösen gewesen wäre. Dieser Gedanke kam mir auch beim Lesen der Beschwerdeentscheidung des Saarländischen Oberlandesgerichts 6 UF
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