Im ersten Entwurf des Mediationsgesetzes bzw. des Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktlösung gab es noch drei Arten von Mediation. Das waren die außergerichtliche Mediation, die gerichtsnahe Mediation und die gerichtsinterne Mediation. Das wurde vom Rechtsausschuss des Bundestages dann gestrichen. Auf Initiative des Bundesrates wurde dann der Güterichter eingeführt, der auch Mediation machen kann.
Ein Erfolgsmodell ist der Güterichter nun offenbar nicht geworden. Schaut man sich die Statistiken, die wohl nicht wirklich den realen Verhältnissen entsprechen, wurden bei den Amtsgerichten von insgesamt 1,1 Millionen Fällen (2016) gerade einmal 6.142 durch den Güterichter vollständig erledigt, 210 teilweise und 5.400 gingen ohne Vereinbarung zu Ende. Im Saarland waren es von 13.354 Verfahren gerade einmal 299 mit vollständiger Erledigung, 6 mit teilweiser und 195 ohne Erledigung beim Güterichter.
Woran liegt die geringe Inanspruchnahme? Professor Reinhard Greger hat eine rechtstatsächliche Untersuchung zur Implementierung des Güterichterverfahrens unternommen. Die Untersuchung ist hier zu finden.
Er stellt fest, dass die Verweisung an den Güterichter meist nicht von sachlichen Kriterien, sondern von den persönlichen Einstellungen der Richter geleitet ist. Ich denke, dass dies tatsächlich ein Manko ist, dass bis heute den Richtern keine Kriterien an die Hand gegeben werden. Ich hatte hier bereits einmal zu dem Thema geschrieben. Nur wer gute Kenntnisse über die Möglichkeiten eines Güterichterverfahrens hat (oder auch über ein außergerichtliches Mediationsverfahren), kann die Prozessparteien hiervon überzeugen. Daran fehlt es (selbst in vielen heutigen Juristenausbildungen).
Einen wichtigen Punkt aus meiner Sicht, erwähnt er nicht. Ich denke, dass viele Richter auch ungern zugeben, nicht selbst in der Lage zu sein, einen Rechtsstreit durch Vergleich zu erledigen. Um Hilfe zu bitten und dann noch bei einem Kollegen, fällt sicherlich schwer.
Letztlich fehlt meiner Meinung nach auch der wirkliche Wille der Justizminister, die Mediation und das Güterichterverfahren voran zu bringen. Dies hat sich bereits in dem zögerlichen Voranbringen des Mediationsgesetzes und der Ausbildungsverordnung für zertifizierte Mediatoren gezeigt. Würden sich die Justizminister hier mehr engagieren, wäre Mediation und Güterichterverfahren wesentlich gebräuchlicher und die Minister würden Geld sparen.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde ausschließlich die männliche Form gewählt. Gemeint sind selbstverständlich alle Geschlechter.
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