Vieles, was das Mediationsgesetz nun regelt, so es in der vom Bundestag einstimmig verabschiedeten Fassung den Bundesrat passiert, war für Mediatoren, die diesen Beruf ernst nehmen, selbstverständlich.
Weihnachten, das Fest der Liebe und Harmonie? In Wahrheit oft der Anlass für Trennung und Scheidung. Völlig überzogene Erwartungen führen dann dazu, dass die Partner eine Ent-Täuschung erleben. Streit zwischen den Partnern, Trennung und Scheidung sind dann die Folge. Aber wozu?
Heute berichtet die Saarbrücker Zeitung über ein Urteil des Verwaltungsgerichts in Saarlouis, das aber offenbar in der Rechtsprechungsdatenbank der saarländischen Justiz noch nicht aufgeführt ist. Demnach wurde vom Gericht der Führerscheinentzug durch die Landeshauptstadt Saarbrücken bestätigt. Grund war, dass einem Autofahrer aufgegeben worden war, seine charakterliche Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten
Mediation beinhaltet keine Garantie für den Erfolg. Das mag trivial klingen, es ist aber sowohl wichtig für den Mediator (oder die Mediatorin) selbst als auch für die Konfliktbeteiligten, sich desses bewusst zu sein. „Piep, piep, piep, wir haben uns alle lieb!“ ist nicht das Motto der Mediation.Mediation will handfeste Konflikte lösen und nicht mit dem
Das neue Mediationsgesetz (richtig: Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung) ist bekanntlich am 15.12.2011 vom Bundestag einstimmig (Konsens, wie es sich für ein Mediationsgesetz gehört) verabschiedet worden.
Nein, so kann man das nicht sagen. Eine bestimmte Art der Konfliktlösung kann immer nur für eine bestimmte Konfliktkonstellation die bessere (oder zu bevorzugende) Methode sein.
Wie bereits berichtet, gibt es nun einen Änderungsantrag der Regierungskoalition zum Mediationsgesetz. Dieser soll dem Vernehmen nach Mitte Dezember im Bundestag verabschiedet werden. Er muss dann noch durch den Bundesrat. Dies ist wohl erst für das kommende Frühjahr vorgeshen.
Anita von Hertel hat in der XING-Gruppe „Mediation – intelligente Alternative zu staatlichen Gerichten“ auf einen Änderungsantrag der Regierungskoalition zum Mediationsgesetz hingewiesen. Der Änderungsantrag ist hier zu finden.
Wie die Saarbrücker Zeitung hier soeben meldet, wurde das Strafverfahren gegen Guttenberg wegen der Plagiate gegen Zahlung einer Summe von 20.000 € an die Kinderkrebshilfe mit Zustimmung des Amtsgerichts Hof eingestellt. Hinsichtlich des Betrugsvorwurfs sah die Saatsanwaltschaft kein strafbares Verhalten.