Hier habe ich zehn neue Regeln für das Anwaltsmarketing gefunden, die inhaltlich durchaus auch für deutsche Anwälte zu bedenken sind:

  1. „Mein Anwalt macht Deinen Anwalt fertig“ ist keine Marketingstrategie, „Mein Anwalt wird mich früher als Dein Anwalt zurückrufen“ schon.
  2. Google gibt mir 268.000 Fundstellen für Allgemeinkanzleien zurück, welche war noch Ihre?
  3. Selbst wenn die Person, die Ihre Kanzlei vor 100 Jahren gegründet hat, noch am Leben ist und als Anwalt praktiziert, so ist er für die Mandanten völlig irrelevant, der Sie engagieren will.
  4. Werben Sie für ein „Wollen“ und nicht für ein „Brauchen“. Wenn Ihre Mandanten merken, dass sie Sie „brauchen“, ist es meistens zu spät – für diese und Sie.
  5. Das Werbebudget für das „große Mandanten bei Laune zu halten“ sollte Ihr Budget zur Anwerbung neuer Mandanten mindestens im Verhältnis 3:1 übersteigen.
  6. Karten zum Erntedankfest übermitteln die Botschaft, dass Sie für die Aufträge der Mandanten dankbar sind. Weihnachtskarten sagen aus, dass Sie wie jeder andere sind.
  7. Justitias Waagschalen auf Ihrer Visitenkarte zeigen, dass Sie Anwalt sind – ein altmodischer, ein schwerfälliger, ein einfallsloser, einer der macht, was jeder seit 50 Jahren macht. Dies gilt auch für Ihre Anzeige in den gelben Seiten.
  8. A propos gelbe Seiten: Überlassen Sie Ihre Marketingstrategie nicht deren Vertretern. Sie haben keine Ahnung von Marketing. Sie wissen nur, wie sie Ihnen Jahr für Jahr eine größere Anzeige verkaufen.
  9. Ihre zukünftigen Mandanten haben ihr gesamtes Leben online verbracht und erwarten dasselbe von Ihnen. Wenn sie im Web nicht zu finden sind, existieren Sie nicht für sie.
  10. Die einzig beste Marketingstrategie auf der Welt ist, Ihre besten Mandanten herauszufinden und sie zu fragen: „Wie bekomme ich mehr Mandanten wie Sie?“