Die Centrale für Mediation hat in ihrm Newsletter auf die neue Statistik über Beschwerden über die in der Niederländischen Mediatorenvereinigung (MfN) hingewiesen. Demnach gab es in den Niederlanden im Jahre 2014 insgesamt 82 Beschwerden über Mediatoren, bei 68 davon wurde ein Verfahren eröffnet. Die anderen 14 Verfahren betrafen entweder keine in der MfN organisierten Mediatoren(4), betrafen keine Mediation (5), waren zu spät erhoben (3) oder die Beschwerdeführer machten keinen Gebrauch vom Beschwerdeverfahren (2).
Etwa 2/3 der Beschwerden wurden im Beschwerdeverfahren erledigt. Der Rest ging an die Beschwerdekommission, die die Hälfte für unbegründet erklärten und bei den Begründeten zum Teil verweise an die Mediatoren aussprach.
Bei der überwiegenden Zahl der Beschwerden ging es um Familienmediationen (49) und Mediationen in der Arbeitswelt (12).
Beschwerdegründe waren in 44 Fällen die Unabhängigkeit/Neutralität der Mediatoren, gefolgt von nicht sorgfältiger Prozessbegleitung (24), Kompetenz des Mediators (19), Vorgehen (18) und Parteiautonomie (18) und Transparenz (17). Erst danach kamen Beschwerden über die Rechnung (14), Vertraulichkeit (9), Mediationsergebnis (7) und sonstiges (5).
Da die Gesamtzahl der mediierten Fälle nicht erkennbar ist, kann auch keine Aussage über die Quote der Beschwerden im Verhältnis zu den Fallzahlen gemacht werden. In Deutschland gibt es keine vergleichbare Beschwerdestelle für Mediatoren. Rechnet man die Anzahl Beschwerden allein anhand der Einwohnerzahlen hoch, so würde dies etwa 44 Beschwerden in Deutschland entsprechen. Da es auch bei uns keine Zahlen über die tatsächlich durchgeführten Mediationsverfahren gibt, kann auch hier eine Quote nicht benannt werden.
Was den Hauptbeschwerdegrund in den Niederlanden anbelangt, so ist zumindest die Frage der Unabhängigkeit des Mediatrs bei uns im Mediationsgesetz klar geregelt. Es wäre sicherlich wünschenswert, auch bei uns eine entsprechende Beschwerdeinstanz zu schaffen. Zwar haben manche Mediationsverbände entsprechende stellen geschaffen. Informationen, ob und wie häufig sie in Anspruch genommen werden, gibt es meines Wissens nicht. Eine Beschwerdestelle wäre sicherlich ein besserer Weg, Qualitätssicherung zu betreiben als bis zur Unendlichkeit ausgewalzte Kurrikula ind en Ausbildungsordnungen.
Kommentar verfassen