Das beherrschen alle Kanzleiprogramme, die auf dem Markt zu finden sind: Die reine Verwaltung der Kanzlei. Alle haben eine Aktenverwaltung (wenn auch in unterschiedlicher Ausprägung), Module für die Zwangsvollstreckung, die Anbindung von Textverarbeitung, Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung, Buchhaltung mit diversen Auswertungen. Manche bieten noch die Anbindung von Diktatprogrammen mit entsprechendem Workflow.