…war ich, als ich heute beim Frühstück diesen Artikel in der Saarbrücker Zeitung las. Da wird ein Hundehalter in aller Öffentlichkeit von der Polizei zu Boden geworfen, verletzt und mit Handschellen gefesselt, zur Polizeiwache geschafft und dann noch fast unbekleidet in die Zelle gesperrt, nur weil ihm der überuas schwere Verstoß gegen die Saarbrücker Polizeisatzung vorgeworfen wurde, seinen Hund unangeleint am Saarbrücker Staden (einem Park am Ufer der Saar) laufen gelassen zu haben. auf Aufforderung der Hilfspolizisten hatte er den Hund sofort angeleint. Als er sich weigerte, den städtischen Wegelagerern noch ein Verwarnungsgeld von sage und schreibe 25 € zu zahlen und auf die Weigerung hin seine Personalien anzugeben, eskalierte die Situation. Die zur Hilfe gerufenen Polizisten (es eilten gleich zwei Streifenwagen samt Besatzungen zur Hilfe der städtischen Bediensteten) stellten den Schwerverbrecher Betroffenen dann in einem Fitnesszentrum, in das er sich gerettet hatte, warfen ihn zu Boden und fesselten ihn dann mit Handschellen. Sie verbrachten ihn zur Polizeiwache, wo sie in der Kleidung den Personalausweis fanden. Weil er ja nun des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verdächtig war, wurde er noch fast unbekleidet in einer Zelle festgehalten, bis ihn der zuständige Bereitschaftsrichter wieder in Freiheit entlies.
Wie wenig Hirn Verständnis für elementare Grundsätze der Verhältnismäßigkeit muss eigentlich ein städtischer Hilfsbeamter und die Polizisten haben, wenn sie wegen eines unangeleinten Hundes so gegen einen Bürger (immerhin einer, der auch diese Mitarbeiter der öffentlichen Hand mit seinen Steuern bezahlt) vorgehen.
Nicht allein, dass Saarbrücken eine Stadt mit einem der höchsten Hundesteuersätze (120 € für den ersten und 168 € für jeden weiteren Hund) ist, sondern sie verbietet auch im gesamten Stadtgebiet das Laufenlassen von Hunden ohne Leine (§ 14 der Polizeiverordnung) und keinerlei Hundewiesen oder -auslaufplätze ausweist. Die Stadtverwaltung gefällt sich offenbar darin, Hundehalter (am liebsten ältere Mitbürger) zu jagen. Es hat niemand etwas dagegen, Hundebesitzer dazu anzuhalten, die Hinterlassenschaften ihrer Lieblinge zu entfernen. Es darf aber die Frage gestellt werden, ob dies hier mit den richtigen Mitteln geschieht.
Dass dann noch das Verwaltungsgericht bemüht werden muss, um festzustellen, dass dieses brutale Vorgehen angesichts des Vorwurfs rechtswidrig war, macht die Sache auch nicht besser. Hut ab vor der Vernunft des Bereitschaftsrichters und des Verwaltungsgerichts!
Tatsächlich hat hier die Polizei überreagiert. Auf der anderen Seite hätte man sicherlich die Angelegenheit auch von Seiten des Hundehalters deeskalieren können. Und er hätte sich von vorneherein an die Regeln halten und seinen Hund anleinen können. Ich selbst bin kein sonderlicher Hundefreund und sehe es jedes Mal mit ängstlichen Gefühlen, wenn ein unangeleinter Hund in meiner Nähe ist. Die Hundehalter interessiert das in der Regel nicht.
Aber das soll nicht Thema sein. Der Artikel in der SZ endet mit der Feststellung: „Auch wenn G. sicherlich seinen Teil zur Eskalation der Situation beitragen habe, sei seine Festsetzung in der Zelle nicht zu rechtfertigen.“
Beide Seiten hatten also ihren Anteil daran. Die Festsetzung im Gericht ist nicht zu rechtfertigen. Dass die Personalien festgestellt werden sollten, hingegen schon. Was hätte der Hundehalter sich vergeben, wenn er diese mitgeteilt hätte? Gegen das Bußgeld hätte er sich ja auch mit rechtsstaatlichen Mitteln wehren können, anstatt mit den Worten „Hilfe. Hilfe. Ich werde bedroht, die wollen mir mein Geld abnehmen“ wegzulaufen.
An die Polizisten: Denkt das nächste Mal bitte zweimal nach, ob ihr jemanden in Gewahrsam nehmt. An die Hundehalter: Haltet euch an die Regeln – und werdet euch endlich mal bewusst, dass nicht jeder euren vierbeinigen Freund niedlich findet.
Wie einseitig kann man eigentlich so einen Vorfall beurteilen?
Wer sich nicht ausweisen will, obwohl die Personalien erforderlich sind, um die Geldbuße durchsetzen zu können, der wird halt auf den Boden geworfen und gefesselt, wenn er sich wehrt.
Was sollen denn die Polizisten machen? Zuschauen, wie der Hundefreund sich verabschiedet?
Hey! Überlegt doch mal, worum es ging: allenfalls um ein Bußgeld von 30 €. Das soll eine Verfolgung, den Einsatz von 4 Polizisten und die Körperverletzung und Freiheitsberaubung rechtfertigen??? Ein wenig nachdenken über die Verhältnismäßigkeit der Mittel täte hier gut. Der Mann hatte den Hund sofort angeleint. Darum ging es, dass der Hund angeleint wird. Es wurde niemand gefährdet. Hier wegen irgendeines (in diesem Fall meiner Meinung nach völlig untergeordneten) Prinzips körperliche Gewalt anzuwenden, heißt, das Denken völlig einzustellen und dem Prinzip jeglichen Vorrang einzuräumen.
Oskars roter Geist lässt grüßen
Die in London haben gesagt: „Das ist ein Spiel für zwei…..!“
erklären Sie mir das mal näher!?
Verständnis gibt es nur bei kulturellen bedingten Umständen, nciht für Schwerverbrecher wie Hundehalter.