Die Klägerin hatte eine Reitbeteiligung an dem Pferd der Beklagten. Die Klägerin zahlte monatlich 35 € an die Beklagte und durfte hier für das Pferd der Beklagten ca. einmal wöchentlich reiten.
Am Donnerstag, dem 14.4.2011 hat im Bundestag die erste Lesung des Mediationsgesetzes stattgefunden. Eine gute Zusammenfassung finden Sie hier. Wie zu erwarten war, geb es zwei Hauptkritikpunkte. Einmal, dass im Gesetz nicht geregelt ist, welche Ausbildung ein Mediator haben muss bzw. es keine Mindeststandards für eine Ausbildung gibt. Der andere Kritikpunkt ist, dass es keine
Keinen Aufwendungsersatz für das häusliche Arbeitszimmer durch das Land billigte das Bundesarbeitsgericht einem Lehrer zu. Der angestellte Lehrer einer Hauptschule verlangte von seinem Arbeitgeber Aufwendungsersatz für die Nutzung des Arbeitszimmers sowie für die Ausstattung mit Computer, Regalen etc., nachdem durch das Steueränderungsgesetz 2007 die Absetzbarkeit von Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer entfiel. Wie schon die
Kein Schmerzensgeld erhielt eine Reiterin, deren Pferd angeblich wegen eines Schussgeräuschs scheute, wodurch sie stürzte und sich verletzte. Die Klägerin und ihre Freundin unternahmen einen Ausritt. Nach der Hälfte der Wegstrecke hörten Sie einen Schuss, setzten den Ausritt trotzdem fort. Kurz darauf scheute das Pferd der Klägerin. Die Klägerin verlor den Halt, stürzte und verletzte
Das Saarländische Oberlandesgericht (Beschluß vom 21.2.2011, 6 WF 140/10) hob einen die Prozesskostenhilfe verweigernden Beschluss eines Amtsgerichts auf, weil der Amtsrichter erst nach Abschluss Verfahrens unter Hinweis auf seine Hauptsacheentscheidung die Prozesskostenhilfe ablehnte und hierbei die fehlende Erfolgsaussicht mit der im Hauptsacheverfahren erfolgten Anhörung begründete.
Die Kosten der Mediation werden immer als Argument gegen ein Mediationsverfahren genannt. Als ich vor ca. 10 Jahren mit Mediation angefangen habe, wäre auch keine Rechtsschutzversicherung auf die Idee gekommen, auch nur einen Cent der Mediationskoten zu übernehmen. Das hat sich nun grundlegend geändert.
Ein Anwalt beantragte Verfahrenskostenhilfe für die Ausschlagung einer Erbschaft, die mit mindestens 200.000 € überschuldet war. Der Rechtspfleger gewährte Verfahrenskostenhilfe und setzte den Streitwert auf 1.000 € fest. Die hiergegen eingelegte Beschwerde wies das Saarländische Oberlandesgericht zurück. Die Höhe der auf dem Nachlass lastenden Verbindlichkeiten sei für die Streitwertfestsetzung ohne jegliche Bedeutung. Der Streitwert sei