Kein ernstlicher Zweifel
Hier hatte ich einmal über die Idee gepostet, dass ein Hundehalter gegen den Hundesteuerbescheid geklagt hatte, weil er meinte, Hundesteuer sei keine örtliche Aufwandssteuer. Heutzutage fehle der örtliche Bezug, weil Hunde über die Gemeindegrenzen hinweg mitgenommen würden.
      
       
    