Oh welche Wortklauberei
Manchmal kann man nur noch en Kopf schütteln, welche Arbeit sich manche Gerichte wegen eines einzigen Wörtchens machen. Da hatte ein Notar die Anmeldung eines weiteren Geschäftsführers einer GmbH beim Amtsgericht Mannheim eingereicht. Der neue Geschäftsführer gab notariell beglaubigt u.a. folgende Erklärung ab:
