Mediation-Saar

Unser Mediationsblog

Da weiß die Bundesregierung wohl nicht, was der Bundestag tut

Die Bundesregierung hat sich in einem Presseartikel für die Verabschiedung des Mediationsgesetzes durch den Bundestag gelobt. Dass sie nicht darauf hinweist, dass das Gesetz letztlich durch die europäische Mediationsrichtlinie erzwungen wurde und eigentlich schon längst überfällig war, mag man ihr noch verzeihen. Nicht jedoch, dass sie offenbar überhaupt nicht bemerkt hat, dass der Bundestag den

Nun darf er es doch, der Staatsanwalt

Hier hatte ich von einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Saarbrücken berichtet, die einemOberstaatsanwalt untersagte, in einem Strafprozess den Angeklagten als psychisch krank zu bezeichnen. Nun hat das Landgericht diese Verfügung nach mündlicher Verhandlung wieder aufgehoben, wie die Saarbrücker Zeitung hier berichtet.

Und plötzlich ging es ganz schnell

Der Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat hatt einen Kompromiss gefunden. Es bleibt nun dabei: Mediation ist ausschließlich die außergerichtliche Mediation. Gerichtliche Mediatoren wird es nicht mehr geben.

Juristische Unbeliebtheitsspirale

Durch die Webseite der Mediatorenkollegin Julia Wiese bin ich auf einen bereits 1996 erstmals in der JuS veröffentlichten Artikel des mittlerweile emeritierten Professors Johann Braun aus Passau aufmerksam geworden. Er hat überzeugend dargelegt warum Juristen bei Nichtjuristen so unbeliebt sind.

Das zieht dem Vollstrecker nicht die Schuhe aus

Nein! Mit Schuhen darf der Vollziehungsbeamte des Finanzamtes die Wohnung nicht betreten! Das meinte eine türkischstämmige Schuldnerin. sie schuldete dem Finanzamt über 4.000 € Erbschaftssteuer und das Finanzamt beantragte einen Durchsuchungsbeschluss. Die Schuldnerin meinte, er dürfe nur in die Wohnung, wenn er, wie in ihrem Kulturkreis üblich, vorher seine Straßenschuhe auszieht. Das sei auch zum

Wie kann der Zeuge das denn aussagen?

Für die meisten Mandanten ist es schwierig, Behauptungen der Gegenseite, deren Beweisangebote und das was dann in der Beweisaufnahme wirklich herauskommen mag, auseinanderzuhalten. Wenn die Gegenseite einen Zeugen als Beweis für irgendeine Behauptung anbieten, sind die Mandanten dann oft irritiert und fragen, wie der Zeuge dazu kommen könne, diese Behauptung aufzustellen. Man muss dann dem
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