Es ist schon einige Jahre her: Es ging vor dem Familiengericht u.a. um Kindesunterhalt. Das unterhaltsbedürftige Kind war 6 Jahre alt. In der mündlichen Verhandlung staunte ich, als der Richter das Kind in die erste Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle einordnete. ich wies darauf hin, dass sich das Kind doch bereits im 7. Lebensjahr befinde (damals waren die Altersstufen in der Düsseldorfer Tabelle noch nach dem Lebensjahr geordnet).
Der Richter meinte jedoch zu meinem erstaunen, dass das 7 Lebensjahr erst mit dem 7. Geburtstag beginne. Es entspann sich dann eine teilweise heftige Diskussion über die Frage, wann das 7. Lebensjahr eigentlich anfängt. Es war nichts zu machen. Selbst als ich dem Richter vom 1. Lebensjahr an hoch zählen wollte, erklärte er mir, dass das Lebensjahr zwischen Geburt und 1. Geburtstag das nullte (!!) Lebensjahr sei.
Ich gab auf und meinte nur noch, dass das Oberlandesgericht dann eben für Klärung sorgen müsse. der Richter nahm die Sache zum Spruch. Es kam dann aber zu meiner Überraschung eine Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung. Immerhin hatte der Richter dort die Noblesse, sich für seinen Irrtum und seine Sturheit zu entschuldigen.
Gott sei Dank ist die Formulierung der Düsseldorfer Tabelle heute in diesem Punkt idiotensicher.
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