Sex mit der Mandantin mag noch angehen – aber die Zeit abrechnen geht gar nicht
Ein amerikanischer Anwalt wurde auf unbestimmte Zeit suspendiert, weil er nicht nur mit einer Mandantin Sex hatte sondern die Zeiten der sexuellen Betätigung auch noch ihr gegenüber abgerechnet hatte. Der Minnesota Supreme Court. entschied, dass der Anwalt frühestens nach einem Jahr und drei Monaten wieder als solcher arbeiten darf.
