Der Do-It-Yourself-Mandant
In den Vereinigten Staaten greift das Angebot von sogenannten „unbundled legal Services“ um sich, das heißt, das die Anwälte dort nur Teilbereiche der gesamten anwaltlichen Leistung verkaufen und die Mandanten den Rest selbst erledigen. Welche Leistungen können aus dem Gesamtbündel der anwaltlichen Vertretung des Mandanten herausgelöst werden?