Ein Beitrag auf einer Mediatorengruppe bei LinkedIn hat mich auf die Gefahr der Nutzung von Social Media im Zusammenhang mit Familiensachen aufmerksam gemacht.
Mit großem Erstaunen habe ich heute in einem Artikel in der ZKM (Zeitschrift für Konfliktmanagement) von einem Verfahren vor dem Saarländischen Oberlandesgericht gelesen, in dem einer Kindesmutter mit Nachdruck (3.000 € Ordnungsgeld oder ersatzweise Ordnungshaft) „nahegelegt“ wurde, an einem Mediationsverfahren teilzunehmen.
Am 18. Juli hatte ich beim Bundesjustizministerium einmal nach dem Evaluationsbericht zum Mediationsgesetz nachgefragt, nachdem dieser bis dato nicht erschienen war. Immerhin bereits 10 (in Worten: zehn) Tage später teilte mir dann das Ministerium mit, dass der Bericht am 19. Juli von der Bundesregierung beschlossen worden sei und übersandte mir den Bericht.
5 Jahre Mediationsgesetz hat der Saarländische Rundfunk zum Anlass genommen, einen Rundfunkbeitrag zu dem Thema zu senden. Auch ich durfte ein paar Sätze beitragen. Sie finden den Beitrag hier in der Mediathek.
Ein Ergebnis des Evaluationsberichts zum Mediationsgesetz ist – welche Überraschung! – dass Mediation zu wenig in Anspruch genommen wird und zu unbekannt ist. Das gilt auch für das Güterichterverfahren.
219 Seiten Evaluationsbericht zum Mediationsgesetz sind nicht so schnell zu lesen und nachzuvollziehen. Aber ein Punkt ist mir ins Auge gefallen. Es geht um die Frage: „Wie sind die von Ihnen durchgeführten Mediationen üblicherweise gelaufen?“
Das Mediationsgesetz schrieb vor, dass die Bundesregierung den Bundestag bis zum 26. Juli 2017 über die Auswirkungen des Gesetzes zu informieren hat. Nunmehr hat das Bundesjustizministerium den Evaluierungsbericht veröffentlicht.