OLG Düsseldorf: Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bei Nichtweitergabe von Warnhinweisen des Herstellers
Der Autohändler, der beim Verkauf eines Gebrauchtwagens nicht auf besondere Wartungsvorschriften hinweist, haftet dem Käufer für die entstehenden Schäden wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem Urteil vom 29. Juli 2009 (Aktenzeichen I-22 U 157/08) entschieden.
