Mediation-Saar

Aufzugskosten nur dann, wenn die Mietwohnung damit auch erreicht werden kann

Ein Mieter muss Aufzugskosten als Nebenkosten nur dann zahlen, wenn seine Mietwohnung mit dem Aufzug auch erreicht werden kann. Das hat der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung vom 8. April 2009 entschieden (BGH Urteil vom 8.4.2009 Aktenzeichen VIII ZR 128/08).

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Von |2009-05-22T19:38:45+01:0022. Mai 2009|Zivilrecht|0 Kommentare

Kein Geld – keine Heizung

Die Versorgung von Mieträumen mit Gas, Strom, Wasser und Heizung darf der Vermieter auch dann nicht einstellen, wenn der Mietvertrag gekündigt ist und der Mieter keine Nebenkosten zahlt. Das galt bisher und so habe ich schweren Herzens die Vermieter auch beraten, die darüber – man kann es durchaus verstehen – nicht gerade glücklich waren. Doch jetzt scheint sich eine Kehrtwendugn der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs abzuzeichnen. Jedenfalls hat der für das gewerbliche Mietrecht zuständige XII Zivilsenat nun für ein gewerbliches Mietverhältnis über ein Café entschieden, dass der Vermieter berechtigt […]

Von |2009-05-14T21:36:44+01:0014. Mai 2009|Zivilrecht|2 Kommentare
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