Als Anwalt ist man an die atemberaubende Schnelligkeit mancher Gerichte gewöhnt. Dass aber an einem Tag gleich zwei solcher Highlights engehen, ist doch ungewöhnlich.
Erst erhalte ich vom Amtsgericht Saarbrücken in einer Unfallsache mit Verfügung vom 4. Mai 2009 einen Schriftsatz der gegnerischen Kollegen vom 22. Dezember 2008, beim Gericht am 23.12.08 eingegangen und das mit der Aufforderung, binnen zwei Wochen Stellung zu nehmen. Das Gericht brauchte für die Weiterleitung gerade einmal 19 (in Worten: Neunzehn) Wochen!
Dann geht noch ein Beschluss des Landgerichts Bad Kreuznach ein, dass der Verkündungstermin vom vom 5. Mai 2009 nun letztmalig auf den 19. Mai 2009 verlegt werde. Er war nämlich schon vorher vom 7. April auf den 21. April und vom 21. April auf den 5. Mai verlegt worden. Mündliche Verhandlung war übrigens am 10. März 2009.
Atemberaubend!
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