Andreas R. J. Schnee-Gronauer hat mich in seinem Blogbeitrag „Hör! Mir! Zu! (Mandant und Anwalt)“ auf einen Artikel von Spiegel-Online über Kommunikation für Juristen „Herr Anwalt, ich wollte gar nicht freigesprochen werden“ aufmerksam gemacht. Das Hauptproblem vieler Anwälte ist nicht, dass sie und ihre Mandanten eine unterschiedliche Sprache sprechen, sondern dass sie nie gelernt haben, zuzuhören. Ich hatte hier bereits einmal einen Artikel „Zuhören für Anwälte“ veröffentlicht.
Ich denke, diesen weg muss man weiter gehen. Es ist wichtig, dass der Rechtsanwalt seinem Mandanten vollständig zuhört und nicht nur bis zu dem Punkt, an dem er meint, alles in sein juristisches Schema pressen zu können und die brillante Lösung zu präsentieren (die dann oft nicht den Wünschen des Mandanten entspricht und die ihn weiter mit seinen Befürchtungen allein lässt).
Leider gehört Kommunikation nicht wirklich zur Ausbildung von Juristen, genauso wenig wie Verhandlungstechnik und Konfliktmanagement. Meiner Meinung nach gehört Ausbildung in Kommunikation bereits in die Schule. Und Ausbildung in Kommunikation bedeutet in erster Linie zunächst einmal, Zuhören zu lernen.
Ein zweiter Punkt steht einem wirklichen Verstehenden zwischen Anwälten und Mandanten im Weg. Das ist der Druck, den die meisten Anwälte sich selbst machen, sofort die perfekte Lösung für das Problem des Mandanten liefern zu müssen. Das erwarten die meisten Mandanten überhaupt nicht. Sie wollen eigentlich zunächst, dass der Anwalt das Problem des Mandanten versteht und der Anwalt meint, der Mandant erwarte jetzt schon die Lösung. Wenn man sich als Anwalt davon frei macht, eine sofortige Lösung präsentieren zu wollen und zu müssen, kann man plötzlich viel besser zuhören.
Dies waren auch die beiden schwierigsten Punkte für mich in der Ausbildung als Mediator, einmal die Fähigkeit zuzuhören als auch sich von dem Druck zu lösen, ergebnisorientiert zu sein. In der Tat ist hier sicherlich viel Raum für anwaltliche Fortbildung im Bereich zuhören.
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