Von einer Justiz 2.0, sprich einer Justiz, die mit den heutigen Kommunikationsmitteln umgeht, sind wir offensichtlich noch weit entfernt und ich habe das Gefühl, dass sich da derzeit nicht allzuviel tut. Die Saarländischen Gerichte – um in der Heimat zu bleiben – sind immer noch nicht im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs zu erreichen. Geht man die Liste der Gerichte beim egvp durch, so gibt es wohl noch einige weitere weiße Flecken (und auch größere als das Saarland). Außer den Bundesgerichten und den zentralen Mahngerichten, sind wohl nur die Gerichte Hessens, Bremens, Berlins und Brandenburgs komplett elektronisch zu erreichen. Ein schwaches Bild!
In Zeiten, in denen viele Rechtsanwaltskanzleien bereits auf die elektronische Aktenführung umgestellt haben, muss immer wieder Papier ausgedruckt werden und die Post oder das Fax bemüht werden, um Schriftsätze zu den Gerichten zu befördern. Und bei Gericht? Dort werden zum überwiegenden Teil auch elektronisch eingereichte Schriftsätze dann noch ausgedruckt, um sie in die (Papier-) Akte einheften zu können.
Und das, obwohl der § 298a ZPO und weitere die elektronische Kommunikation betreffende Änderungen nicht erst seit gestern sondern bereits seit 7 Jahren in die ZPO aufgenommen wurde. Offensichtlich sind die Justizminister nicht bereit, hier einmal etwas Geld in die Hand zu nehmen und die Gerichte und Staatsanwaltschaften insoweit einmal technisch auf den Stand der Zeit zu bringen. Stattdessen wird einfach am Personal gespart anstatt die Einsparpotenziale einer modernen Justiz zu nutzen, ohne die Qualität der Justiz zu mindern.
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