Erfolglose Meldeauskunft reicht nicht für die öffentliche Zustellung
Unter welchen Voraussetzungen das Gericht eine öffentliche Zustellung anordnen darf und was passiert, wenn die öffentliche Zustellung für das Gericht erkennbar nicht zulässig war, damit beschäftigt sich das Landesarbeitsgericht Saarland in einem Urteil vom 20.12.2006 (Aktenzeichen 2 Sa 27/06).