Kategorie: Allgemein

Erst denken, dann arbeiten

Manchmal kann man sich nur wundern: Am 22.06. hatte ich ein Mandat in einer Arbeitsrechtlichen Angelegenheit erhalten und am gleichen Tag meine Bestellung und die Klageerwiderung (per Fax) beim Arbeitsgericht eingereicht. Gütetermin war für heute (26.06.) um 11 Uhr bestimmt. Pünktlich traf ich den Mandanten beim Arbeitsgericht vor dem Sitzungssaal. Beim Blick auf die Sitzungsrolle

Chill-out mit Groovin High

Gestern abend durfte ich es wieder genießen: Jazz-Club bei IDS Scheer mit der Groovin High Group um den Schlagzeuger (Professor) Oliver Strauch und den Unternehmer und Wirtschaftsinformatik-Professor August-Wilhelm Scheer.

EDV-Gerichtstag 2009

Soeben erhielt ich per Mail die Einladung zum diesjährigen EDV-Gerichtstag vom 23. bis 25. September 2009 in der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes, Gebäude B4 1, in Saarbrücken. Die Vorankündigung mit den vorgesehenen Themen finden Sie hier.

Wenn der Vermieter die Stromrechnung nicht bezahlt…

Das Landgericht Saarbrücken hat in einer Entscheidung vom 11.Mai 2009 (Aktenzeichen 5 T 236/09) klargestellt, dass das Kappen der Stromversorgung durch den Energieversorger keine verbotene Eigenmacht (§ 859 BGB) ist. Der Anspruch auf Belieferung mit Strom ist vertragsrechtlich zu beurteilen und nicht besitzrechtlich.

Anrufbeantworter – Fluch oder Segen?

Heute heißt er ja vornehm Sprachmailbox, weil normalerweise nur noch selten ein eigenes Gerät als Anrufbeantworter in der Kanzlei steht. Entweder ist die Sprachmailbox in die Telefonanlage integriert oder man verwendet die Sprachmailbox des Telefonproviders oder des Handys.

Die Rechtsschutzversicherung – Anwalts Liebling?

Sicherlich nicht unbedingt, wenn man sich auf dem RSV-Blog umschaut. Dennoch ist eine Rechtsschutzversicherung für die Mandanten durchaus empfehlenswert. Man sollte sich aber der Tatsache bewusst sein, dass auch die Rechtsschutzversicherungen nicht jedes Risiko abdecken. Wie immer sind die Risiken, bei denen es bevorzugt zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt, vom Deckungsschutz weitgehend ausgenommen.

In vorbezeichneter Angelegenheit…

so fangen 99 % aller außergerichtlichen anwaltlichen Schreiben an. Das fehlende 1 % beginnt mit: „Hiermit zeige ich Ihnen an, dass ich …vertrete…“.  Der Einfallsreichtum meiner Kolleginnen und Kollegen bei der Eingangsfloskel zu ihren Schreiben ist geradezu unheimlich. Vorher wurde ich bereits mit einem drohenden: „Sehr geehrter Herr Kollege (manchmal sogar gefolgt mit meinem Namen)
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