Kategorie: Allgemein

Kein Nutztierprivileg für einen Verein für Reittherapie

Der Bundesgerichtshof hatte über einen Reitunfall und die daraus resultierenden Schadensersatzansprüche zu entscheiden. Die Klägerin hatte den Reitlehrers sowie einen Verein für Reittherapie für Behinderte, der Halter des Pferdes war, auf Schadensersatz in Anspruch genommen. In den ersten Instanzen hatten die Gerichte der Klage sowohl gegen den Reitlehrer als auch gegen den Verein stattgegeben.

Gebührenrechner eigener Art

Der juristische (Anwalts-)Nachwuchs gibt doch zur Hoffnung Anlass. In dem Blog „Referndariat – und dann“ stellt der Verfasser hier einen eigenen Gebührenrechner vor, der durchaus geeignet wäre, die Arbeit der Rechtsanwälte erheblich zu erleichtern und Hilfestellung bei der Auswahl der Mandanten zu geben. Hier ist endlich einmal ein praxisrelevanter ansatz für die Berechnung der Vergütung.

Off Topic: Vaterfreuden

Nein, nein, nein; Ich bin nicht nochmal Vater geworden. Das war vor nun fast 17 Jahren. Nein, mein jüngster Sohn produziert derzeit mit seinem Freund eine Musik-CD (die ersten Titel, die ich gehört habe, haben mir sehr gut gefallen). Nun haben sie noch ein Video über die Produktion erstellt, das ich hier vorstellen will. Auch

Die Richter und der Fortschritt

Man muss sich schon wundern, mit welcher Vehemenz sich manche Richter gegen den Fortschritt stemmen. Rechtsanwalt Sokolowski berichtet hier von einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21.10.2010, in dem der Bundesgerichtshof über den Anspruch eines Richters entscheiden musste, der verlangte, dass die Geschäftsstelle ihm sämtliche elektronisch eingereichte Eingaben zum Handelsregister in ausgedruckter Form vorliegt. Dieses Ansinnen

Was der Mandant können dürfen soll?

Die von uns entwickelte Kanzlei-Software IXP-Advocat bietet unter anderem den Vorteil, dass man den Mandanten unmittelbar über das Internet einen Zugriff auf das Programm erlauben kann. Dies kann und darf natürlich nicht bedeuten, dass die Mandanten sämtliche Funktionalitäten der Kanzlei-Software nutzen können. Dies würde ja einen eklatanten Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht des Anwalts und gegen

Mehr als die Kanzlei verwalten

Das beherrschen alle Kanzleiprogramme, die auf dem Markt zu finden sind: Die reine Verwaltung der Kanzlei. Alle haben eine Aktenverwaltung (wenn auch in unterschiedlicher Ausprägung), Module für die Zwangsvollstreckung, die Anbindung von Textverarbeitung, Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung, Buchhaltung mit diversen Auswertungen. Manche bieten noch die Anbindung von Diktatprogrammen mit entsprechendem Workflow.

Vom Workflow zur Anwaltssoftware

Ich hatte bereits in der Vergangenheit über Kanzleisoftware und Workflows geschrieben, etwa hier, hier, hier und hier. Ich hatte auch immer wieder die angebotenen Programme für die Anwälte daraufhin untersucht, inwieweit hier Workflows verwirklicht sind oder verwirklicht werden können. Tatsächlich sind ansatzweise Workflow-Funktionalitäten vor allem im Bereich des Diktats zu finden, vereinzelt auch im Bereich
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