Kein Nutztierprivileg für einen Verein für Reittherapie
Der Bundesgerichtshof hatte über einen Reitunfall und die daraus resultierenden Schadensersatzansprüche zu entscheiden. Die Klägerin hatte den Reitlehrers sowie einen Verein für Reittherapie für Behinderte, der Halter des Pferdes war, auf Schadensersatz in Anspruch genommen. In den ersten Instanzen hatten die Gerichte der Klage sowohl gegen den Reitlehrer als auch gegen den Verein stattgegeben.