Googelt man unter dem Stichwort „virtuelle Anwaltskanzlei“ so erhält man nicht weniger als mehr als 29.000 Antworten. Nicht schlecht?
Sieht man sich die Treffer dann einmal an, stellt man schnell fest, dass manche Anwaltskanzlei den Begriff „virtuelle Kanzlei“ recht weit fasst. Die Mehrzahl derer, die ihren Internetauftritt als virtuelle Kanzlei bezeichnen, stellen allenfalls ein Kontaktformular zur Verfügung oder noch nicht einmal das. Eine Homepage macht doch doch keine virtuelle Anwaltskanzlei aus oder besteht etwa die reale Kanzlei auch nur aus einem Kanzleischild und einem Briefkasten daneben?
Nein! Zu einer realen Kanzlei gehören noch Kanzleiräume, die der Mandant betreten kann, in denen er mit seinem Anwalt seine Angelegenheit besprechen kann und wo er seine Unterlagen abgeben kann. Eine virtuelle Kanzlei sollte daher im Internet entsprechende Funktionalitäten zur Verfügung stellen. Dies bedeutet zunächst, dass die Kanzlei im Internet ein Portal zur Verfügung stellt, in das sich die Mandanten einloggen können. Wir sollte für den Mandanten die Möglichkeit bestehen, in einer sicheren Umgebung seine Angelegenheit mit seinem Anwalt in einem Dialogsystem zu besprechen. Weiter muss hier die Möglichkeit bestehen, (eingescannte) Dokumente hochzuladen bzw. beim Anwalt eingegangene Dokumente oder vom Anwalt verfasste Schreiben herunterzuladen. Idealerweise kann sich der Mandant hier jederzeit über den Stand seiner Angelegenheit informieren, ohne in der Kanzlei anrufen zu müssen.
Erst wenn diese Voraussetzungen vorliegen, kann man tatsächlich von einer virtuellen Kanzlei sprechen. Hiervon ist die überwiegende Mehrzahl der sich so bezeichnenden virtuellen Kanzleien bzw. ihre Internetauftritte meilenweit entfernt.
In den USA gibt es bereits eine Vielzahl von Anwälten, die ihre Dienste (ausschließlich) über ein Virtual Law Office (VLO) anbieten. Hier gibt es bereits eine Vielzahl von Softwareanbietern, die im Hinblick hierauf ihre Software als „Software as a Service“ (SaaS) anbieten. Dies bedeutet, dass auch die Anwaltssoftware auf einem Internet Server gehostet ist. Der Vorteil ist, dass zwischen dem Mandantenportal und der Anwaltssoftware kein Bruch entsteht und die Daten identisch sind.
Mit der von uns entwickelten Anwaltssoftware IXP-Advocat, die wir als Software as a Service anbieten, können genau diese funktioniert hätten dargestellt werden.
Gut zu wissen! Ich wusste nicht, welche die Kriterien sind. Man kann das verschieden verstehen, das sollte ja endlich klar sein. Tolle Zusammenfassung zum Thema!