Dateien, die ein französischer Arbeitnehmer auf einem vom Arbeitgeber für dienstliche Zwecke zur Verfügung gestellten Computer speichert, gelten als beruflich, wenn sie nicht ausdrücklich als persönlich gekennzeichnet sind. Mit der Frage, wo genau die Grenze zwischen beruflichen und privaten Dateien verläuft, musste sich der Cours de Cassation in Frankreich auseinandersetzen. Ein Arbeitnehmer hatte private Videos