Mediation-Saar

Unser Mediationsblog

Kein Qualm – weniger Umsatz – kein Schadensersatz

Nach dm Inkrafttreten des Nichtraucherschutzgesetzes in Rheinland-Pfalz gingen die Umsätze einer gepachteten Gaststätte zurück. Die Pächterin forderte den Verpächter auf, Umbaumaßnahmen zur Schaffung eines den Anforderungen des Nichtraucherschutzgesetzes entsprechenden Raucherbereichs vorzunehmen. Der Verpächter wollte nicht. Also verklagte ihn die Pächterin auf Schadensersatz und fiel damit in allen Instanzen durch.

Stuttgart 21 – mit Mediation wäre das nicht passiert!?

Ich hatte hier bereits darauf hingewiesen, dass das Schlichtungsverfahren für Stuttgart 21 keine Mediation war. Genau das rächt sich jetzt. Ein Schlichterspruch führt eben zu nicht mehr Akzeptanz des Ergebnisses bei den Beteiligten als bei einem Urteil im Gerichtsverfahren. Das besondere an einer Mediation ist eben, dass die Beteiligten die Lösung des Konflikts selbst erarbeiten.

Kosten sparen durch Mediation

Konflikte im Unternehmen kosten die Unternehmen viel Geld. Laut einer Untersuchung der Wirtschaftskammer Wien beträgt das Einsparungspotential durch positive Konfliktlösung mehr als 19 % der Kosten. Vor allem im Personalbereich (Reduzierung von Krankenstand und Fluktuation) können durch Einführung eines Konfliktmanagementsystems in Unternehmen Kosten eingespart werden. Hier liegt ein großes Potential. Fast 20 % der Kosten

Kosten eines Zivilprozesses als außergewöhnliche Belastungen

In einem Urteil vom 12.05.2011 hat der 6. Senat des Bundesfinanzhofs seine bisherige Rechtsprechung zur Anerkennung von Kosten eines Zivilprozesses als außergewöhnliche Belastung im Rahmen der Einkommensteuer geändert. Bisher konnten die Kosten eines Zivilprozesses nur dann als zwangsläufige Aufwendungen anerkannt werden, wenn der Prozess existenziell wichtige Bereiche oder den Kernbereich menschlichen Lebens berührte. Trotz der

Verzögerung durch Besuch beim Anwalt kein Verstoß gegen Schadensminderungspflicht

Die Parteien stritten in zweiter Instanz vor dem Landgericht Saarbrücken um restlichen Nutzungsausfall aus einem Verkehrsunfall. Die Beklagtenseite wollte nicht den vollen verlangten Nutzungsausfall bezahlen, da sich der Reparaturbeginn angeblich verzögert habe, weil der Kläger zunächst seinen Anwalt beauftragt hatte. Der Unfall ereignete sich am 22.06.2009. Am gleichen Tag setzte sich der Kläger mit seinem

Erste Lesung des Mediationsgesetzes

Am Donnerstag, dem 14.4.2011 hat im Bundestag die erste Lesung des Mediationsgesetzes stattgefunden. Eine gute Zusammenfassung finden Sie hier. Wie zu erwarten war, geb es zwei Hauptkritikpunkte. Einmal, dass im Gesetz nicht geregelt ist, welche Ausbildung ein Mediator haben muss bzw. es keine Mindeststandards für eine Ausbildung gibt. Der andere Kritikpunkt ist, dass es keine
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