Einfach mal so über die Kosten entscheiden – das geht nicht!
In einem Stufenverfahren nimmt die Antragstellerin ihren getrennt lebenden Ehemann auf Trennungsunterhalt in Anspruch, nachdem sie außergerichtlich ihren Anspruch auf vorläufig 1.000 € beziffert hatte. Nachdem der Antragsgegner in der ersten Stufe teilweise Auskunft erteilt hatte, teilte die Antragstellerin mit einem Schriftsatz vom 03.05.2010 mit, dass sie sich weitere Informationen außergerichtlich beschaffen werde und dann
