Mediation-Saar

Unser Mediationsblog

Es ist zu wenig…

…was mir bleibt bzw. was ich bekomme. Das ist meist die Meinung der einen oder anderen Seite bei einer Familienmediation, wenn es um Unterhalt geht. Leider kommt es so gut wie nie vor, dass das vorhandene Einkommen reicht, alle Bedürfnisse zu befriedigen. Eine der schwierigsten Aufgaben für den Mediator ist es daher, bei einer Mediation

Der Umzug zur Freundin muss warten

Mit Beschluss vom 17.11.2011 (Aktenzeichen 6 UF 110/11) hat das Saarländische OLG klargestellt, dass der Umzug eines nach § 1603 Abs. 2 BGB gesteigert Únterhaltspflichtigen zu seiner – mit ihm nicht verheirateten – neuen Lebensgefährtin jedenfalls dann nicht unterhaltsrechtlich gebilligt werden könne, wenn er ihn außer Stande setzt, den Mindestunterhalt für sein aus einer früheren

Thema verfehlt

Die Saarbrücker Zeitung berichtet in ihrer Samstagsausgabe über hohe Personalfluktuation in den Winterberg-Kliniken in Saarbrücken. Es ist geradezu ein Musterbeispiel für fehlendes Konfliktmanagement in einem Unternehmen und es ist ein Musterbeispiel dafür, wie gekonnt und konsequent die Klinikleitung an den Bedürfnissen ihrer Mitarbeiter vorbei argumentiert. Traurig ist, dass die Redakteure der Saarbrücker Zeitung sich auf

Ein heißes Eisen…

..ist für viele Mediatoren die Beteiligung von Anwälten am Mediationsverfahren. Einmal sind Anwälte am Mediationsverfahren als Beratungsanwälte beteiligt (§ 2 Abs. 6 Satz 2 MediationsG schreibt den Mediatoren vor, dass sie die Parteien, die noch keinen Beratungsanwalt haben, auf die Möglichkeit hinweisen, die Vereinbarung bei Bedarf durch externe Berater überprüfen zu lassen). Manche (viele?) Rechtsanwälte

Doch keine Kosten eines Prozesses als außergewöhnliche Belastungen ?!

Am 12.5.2011 hatte der Bundesfinanzhof seine bisherige restriktive Rechtsprechung zur Anerkennung von Kosten eines Zivilprozesses aufgegeben und entschieden, dass Kosten eines Zivilprozesses dann als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden können, wenn der Zivilprozess nicht völlig aussichtslos ist und auch im Hinblick auf das Kostenrisiko nicht mutwillig (Urteil vom 12. Mai 2011 – VI R 42/10, siehe

Ja ja die Routine

Im Beck-Blog hat Hans-Otto Burschel hier bereits auf einen Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts hingewiesen, in dem das Amtsgericht – Familiengericht in Saarbrücken kräftig abgewatscht wird. Was war geschehen? Ein Vater hatte am 21.3.2011 Antrag in einem Umgangsrechtsverfahren gestellt. Der Richter (oder die Richterin, pardon meine Damen) griff nur zum 08/15-Formular und forderte einen Kostenvorschuss an

Der Engel muss nicht weg!

Die Friedhofssatzung sah in § 20 Abs. 1 b Nr. 6 vor, dass die auf dem Grab anzubringende Namenstafel 40 cm Breite und 30 cm Höhe nicht überschreiten dürfe. Die trauernde Witwe ließ aber noch einen Grabschmuck in Form einer mit der Grabplatte fest verbundenen Engelsfigur von 35 cm Höhe aufstellen. Das war der Gemeinde
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