Erst einbauen, dann bezahlen
Eine Vereinbarung in den allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Küchenlieferanten, dass der gesamte Kaufpreis bei Anlieferung der Küche zu zahlen ist, ist unwirksam. Dies ist die Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs in einem Urteil des VII. Zivilsenats vom 7. März 2013 – VII ZR 162/12 (siehe Pressemitteilung 37/13).
