Ayurveda mal feurig
Mit einem nicht gerade alltäglichen Problem musste sich der 8. Zivilsenat des Saarländischen Oberlandesgerichts herumschlagen (Urteil vom 23.3.2012, Aktenzeichen 8 U 570/10 – 158) : Muss der Hersteller eines – auch für ayurvedische Anwendungen verwendeten – Sesamöls darauf hinweisen, dass bei der Behandlung von Textilien, die nicht ausreichend gereinigt wurden, im Wäschetrockner die Gefahr der Selbstentzündung von Sesamölrückständen besteht?