Noch ein paar Schmankerl zur Hundesteuer
Gestern hatte ich einmal die Hundesteuern der Landeshauptstädte verglichen. Bei meiner Recherche sind mit noch ein paar interessante Punkte über den Weg gelaufen.
Teuer ist’s einen Hund zu halten
Der Beitrag „Recht kurios: die Hundesteuerpflicht bei Menschen und Hunden – eine juristische Betrachtung“ im Blog Quinta Essentia hat mich auf die Idee gebracht, einmal die Hundesteuersätze der Landeshauptstädte der Bundesrepublik zu vergleichen. Frankfurt habe ich als Großstadt in den Vergleich einbezogen. Es interessierte mich auch, wie wir hier in Saarbrücken (das nach einen Bericht von Menth’s Health angeblich die teuersten Parkgebühren haben soll) im Vergleich mit den anderen Hauptstädten der Bundesländer stehen.
Die Idee ist nicht schlecht!
Im Blog Jus@Publicum weist Elke Elizabeth Rampfl-Platte hier auf ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht München (Az: M 10 K 11.2118) hin, in dem es um die Hundesteuer der Gemeinde Gilching ging. Das Verfahren endete zwar zugunsten des Klägers, indem die Gemeinde auf anraten des Gerichts den Hundesteuerbescheid für das Jahr 2011 zurücknahm. Grund war, dass die Hundesteuersatzung wohl nicht ordnungsgemäß verkündet worden war. Der Kläger war nicht wirklich zufrieden. Warum?