Natürlich nicht. Aber welche Rolle spielt das Recht in der Mediation bzw. welchen Einfluss nimmt das Recht auf die Mediation?

Zunächst einmal spielt das Recht in der Mediation insoweit eine Rolle, als die Konfliktpartner hinsichtlich der zur Klärung in der Mediation anstehenden Fragen ihre Rechtsposition bzw. die Stärken und Schwächen ihrer Rechtsposition kennen müssen. Nur wenn man weiß, ob man etwas abgibt oder etwas dazubekommt, kann man selbstverantwortlich verhandeln. Nichts wäre schlimmer (und dem Ruf der Mediation abträglicher), wenn ein Mediationsteilnehmer nachträglich erfährt, dass seine Rechtsposition viel stärker war, als er angenommen hat und er deshalb Konzessionen gemacht hat. Eigenverantwortlichkeit ist eines der Grundprinzpien der Mediation und setzt zwangsweise die Informiertheit voraus.

Zum größten Teil bewegt sich aber Mediation im Bereich der Privatautonomie. Dies bedeutet, dass einer konsensualen Vereinbarung lediglich rechtliche Grenzen dort gesetzt sind, wo die Vereinbarung gegen zwingende gesetzliche Regelungen oder die guten Sitten verstößt. Insoweit stimmt der Satz, dass Mediation im Schatten des Rechts stattfindet. Die notwendigen Kenntnisse der zwingenden gesetzlichen Regelungen sollte auch der nichtanwaltliche Mediator kennen, da hierdurch gelegentlich das Feld der möglichen Lösungen eingeengt wird. Das Recht setzt die Grenzen, innerhalb derer die Mediation die Privatautonomie ausfüllen kann.

Grundlegender beschäftigt sich Prof. Dr. Heike Jung in einem Artikel „Mediation – ein Ansatz zu einer „Entrechtlichung sozialer Beziehungen“?“ mit dem Thema auseinander.Es geht hier um die Frage, ob Mediation ein außerjustitiables Verfahren der Konfliktlösung ist. Zu Recht kommt er zu der Auffassung, dass Mediation nicht außerhalb der Justiz steht sondern sie ergänzt.

Das deckt sich mit meiner Auffassung, dass Mediation kein Allheilmittel ist sondern eine (zugegebenermaßen sehr gute und erfolgversprechende) Methode der Konfliktlösung in bestimmten Stadien der Konflikteskalation.