Manchmal wundert es schon, wie Versicherungen versuchen, ihre Policen zu verkaufen. So war in der meiner Tageszeitung die Reklame einer Versicherung für private Haftpflicht. Bebildert war diese Reklame mit einem erkennbar noch nicht 7 Jahre altem Kind, das gerade genüsslich ein Auto mit einem Schlüssel zerkratzt. Besorgte Eltern werden nun schnell eine Haftpflichtversicherung (für ihr Kind?) abschließen wollen. Auch im Text wird dann noch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass durch die Versicherung Schäden durch deliktsunfähige Kinder abgedeckt würden.

So ein Unsinn! Ein deliktsunfähiges Kind (also vor Vollendung des 7. Lebensjahres) haftet nicht für die entstandenen Schäden (§ 828 Abs. 1 BGB). Also tritt eine Haftpflichtversicherung hier nicht ein, da ein Haftungsfall (des Kindes) nicht gegeben ist. Ich habe auch bei einem Seminar über Haftungsrecht, das ich gehalten habe, auf diesen Umstand hingewiesen. Eine Teilnehmerin dankte mir beim nächsten Termin. Sie habe durch meine Information Geld gespart. Ihr Versicherungsvertreter habe ihr nämlich eine Haftpflichtversicherung für ihr 3-jähriges Kind verkauft. Die Versicherung habe nun den Vertrag kommentarlos aufgehoben, nachdem sie sich beschwert habe.

Eine Haftung kommt allenfalls bei den Eltern in Frage, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben (§ 832 BGB). Diese Aufsichtspflicht beinhaltet aber nicht, dass man sein Kind ununterbrochen beim Spielen beobachten muss. Es reicht, wenn man immer wieder nach dem Kind sieht und das Maß der Aufsicht richtet sich nach dem Alter, Eigenart und Charakter des Kindes. So reicht es bei einem sechsjährigen Kind aus, wenn man sich ca. alle halbe Stunde davon überzeugt, dass das Kind keinen Unsinn anstellt. Dafür ist eine Haftpflichtversicherung für die Eltern sinnvoll, zumal die Eltern die Darlegungs- und Beweislast dafür haben, dass sie ihrer Aufsichtspflicht genügt haben oder dass der Schaden auch bei genügender Einhaltung der Aufsichtspflicht entstanden wäre.

Da muss man sich dann wundern, wenn ein Finanzportal im Internet unter der Überschrift „Private Haftpflichtversicherung“ folgendes ausführt:

„Wenn kleine Kinder einen Schaden anrichten, wird’s für die Eltern oft teuer. Denn die Haftpflichtversicherung deckt Schäden durch deliktunfähige Kinder oft nicht ab. Ist der Nachwuchs noch keine 10 Jahre alt, sollten Sie dringend Ihre Police unter die Lupe nehmen.“

Das sollten aber auch Geschädigte wissen. Es gibt nicht immer jemanden, der für einen Schaden haftet. Bei Kindern unter 7 Jahren haftet eben nicht das Kind und die Eltern nur bei Verletzung der Aufsichtspflicht. So kann man als Geschädigter auf dem Schaden sitzen bleiben.