Viele Mediatoren übersenden den Medianden nach jeder Sitzung ein ausführliches Sitzungsprotokoll.
Dass ein Mediator für sich selbst ein Sitzungsprotokoll in welcher Form auch immer erstellt als Gedächtnisstütze, um einen kontinuierlichen Mediatonsprozess zu gewährleisten, ist selbstverständlich. Etwas anderes gilt für Protokolle der einzelnen Mediationssitzungen, die für die Konfliktpartner bestimmt sind.
Auf der einen Seite wünschen viele Medianden die Übersendung eines Protokolls der Sitzung. Auf der anderen Seite soll das Verfahren bzw. der Inhalt der einzelnen Sitzungen vertraulich sein, damit die Konfliktparteien auch in den Sitzungen offen sein können und nicht befürchten müssen, dass das, was sie in der Mediationssitzung gesagt haben vom anderen weiterverbreitet wird, sei es auch erst nach Beendigung der Mediation. Eine solche Befürchtung und die damit verbundene Zurückhaltung würde dem Mediationsprozess schaden.
Ich habe schon als Beratungsanwalt von an der Mediation Beteiligten sehr ausführliche Protokolle von Sitzungen gesehen, in denen der Verlauf der Sitzung sehr detailliert wiedergegeben wurde. Wenn die Medianden nicht ausdrücklich darauf bestehen (und die damit verbundene Arbeit auch bezahlen), würde ich ein derartiges ausführliches Protokoll auf keinen Fall erstellen. Die Gefahr des Missbrauchs wäre mir zu hoch. Man darf nicht vergessen, dass eine Mediation (aus welchen Gründen auch immer) scheitern kann und dann möglicherweise derartige Protokolle benutzt werden – auch wenn in der Mediationsvereinbarung festgehalten ist, dass sämtliche in der Mediation erlangten Erkenntnisse und Unterlagen nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen. Dies würde letztlich nicht unbesehen zur Unverwertbarkeit der Unterlagen in einem nachfolgenden Gerichtsverfahren führen. Dies gilt um so mehr, als keine Partei verhindert ist, entsprechende Informationen vorzutragen. Ob ein Beweisverwertungsverbot aufgrund Parteivereinbarung letztlich greift, ist durchaus streitig.
Wenn überhaupt halte ich daher reine Ergebnisprotokolle für richtig, in denen allenfalls die Punkte konkret wiedergegeben sind, über die sich die Konfliktpartner (eventuell vorbehaltlich eine fachkundigen Beratung) einig geworden sind. Wir machen das in der Regel in der Form einer Mind-Map, in der die noch offenen Punkte und die Punkte, über die sich die Parteien geeinigt haben, nur stichwortartig aufgeführt sind. So haben die Parteien einen Anhaltspunkt darüber, wo sie im aktuellen Mediationsprozess stehen, ohne dass man zuviel aus dem Mediationsverfahren preisgibt. Zudem ist die Mindmap am Ende eine gute Gliederungshilfe für eine Abschlussvereinbarung zwischen den Medianden.
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