Die Bundesregierung hat sich in einem Presseartikel für die Verabschiedung des Mediationsgesetzes durch den Bundestag gelobt. Dass sie nicht darauf hinweist, dass das Gesetz letztlich durch die europäische Mediationsrichtlinie erzwungen wurde und eigentlich schon längst überfällig war, mag man ihr noch verzeihen. Nicht jedoch, dass sie offenbar überhaupt nicht bemerkt hat, dass der Bundestag den Regierungsentwurf erheblich abgeändert hatte und nun eine erleichterte Vollstreckung von in der Mediation getroffenen Vereinbarungen überhaupt nciht mehr im Gesetz enthalten ist. Gleichwohl erklärt die Bundesregierung der Presse: „Außerdem wird die Vollstreckbarkeit von Vereinbarungen, die in Mediationen getroffen wurden, erleichtert.“
Im Gesetzesentwurf des Bundesjustizminsteriums waren nämlich noch Regelungen enthalten, die es leichter machten, eine Mediationsvereinbarung für vollstreckbar zu erklären. Diese Regelungen hatte der Rechtsausschuss des Bundestages (wie auch die Regelungen zur gerichtlichen Mediation) gekippt.
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