Kategorie: Mediation

Schweigen ist Gold…

Gerichtsverfahren sind grundsätzlich öffentlich. Dadurch soll eine Geheimjustiz verhindert werden. Anders bei der Mediation. Die Mediation ist grundsätzlich vertraulich. Dies ist in § 1 MediationsG so festgelegt. Dies ist auch gerechtfertigt, da das Mediationsverfahren freiwillig ist, d.h. jeder der Medianden kann die Mediation jederzeit ohne Nennung von Gründen beenden. Die Gefahr, die durch eine Obrigkeitsstaatliche

Interessen und Rollen

Schon David Richard Precht hat auf einem Buchtitel gefragt: „Wer bin ich und wenn ja wieviele?“. Und Schulz von Thun hat das Modell des inneren Teams entworfen. Hintergrund ist, dass in der Tat oft widerstreitende Interessen in uns toben und uns letztlich daran hindern, uns selbst zufriedenstellende Ergebnisse zu erzielen. 

Eigentlich ist es egal …

…welche Mediationstechnik ein Mediator anwendet. Es kommt wohl auf den Fall, die Medianden und den Mediator an. Das jedenfalls ist für mich die Schlussfolgerung aus einem Report der Anwaltskammer der Vereinigten Staaten (ABA) über die Forschung zu den Mediationstechniken.

Manche lernen’s nie

Ich hatte bereits vor 4 (in Worten: vier) Jahren mehrfach (hier und hier) darüber berichtet, dass weder Justizministerien noch Gerichte sich an geltendes Recht halten und ausdrücklich Mediation bei Gericht anbieten. Offenbar ist auch nach 6 Jahren § 9 MediationsG dort nicht angekommen. Richter und Beamte der Justizminsterien sollten doch des Lesens kundig sein –
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner