Die Saarbrücker Zeitung berichtet hier darüber, dass es in Saarbrücken zu tumultartigen Zuständen im Saal des Schwurgerichts kam, als das Urteil gegen einen wegen Totschlags angeklagten Gastwirt verkündet wurde. Das Gericht hatte den Gastwirt (nur) wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge zu dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, die Hälfte dessen, was die Staatsanwaltschaft beantragt hatte.