Kategorie: Allgemein

Mein Gott! Mit welchen Kinkerlitzchen man sich und vor allem anderen die Zeit stehlen kann

Das Amtsgericht Hamm hatte nichts besseres zu tun, als den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses deshalb zurückzuweisen, weil der Antrag zwar auf dem richtigen Formular (über dessen Zweckmäßigkeit man trefflich streiten kann) gestellt worden war, das Formular aber auf einem Schwarz-Weiß-Drucker ausgedruckt war. Es fehlten die grünen Linien! Offenbar konnte der Rechtspfleger aufgrund

So viel darf auch ein Beamter nicht blau machen

Offenbar hat die Arbeit im Gefängnis einem saarländischen Justizvollzugsbeamten nicht mehr recht Freude bereitet. Zunächst hatte er mehrere Disziplinarverfahren wegen Fehlens am Arbeitsplatz, ohne dass er entsprechende Atteste vorgelegt hatte. Nunmehr hatte das Saarländische Verwaltungsgericht über eine Disziplinarklage mit dem Antrag, den Justizvollzugsbeamten aus dem Beamtenverhältnis zu entlassen, zu tun. Ihm wurde nun vorgeworfen, am

Atomalarm in der Anwaltskanzlei

Sage noch mal einer, der Anwaltsberuf sei langweilig. Ein Anwalt aus Saarbrücken, der zum Betreuer eines 61-Jährigen bestellt war, hatte bei der Wohnungsauflösung ein Kästchen mit einem kupferfarbenen Draht gefunden. Er nahm das Kästchen mit in die Kanzlei, um bei dem Betreuten nachzufragen, was es damit auf sich hat. Der Betreute erklärte dem Anwalt, dass

Sonst hätte ich es nicht gewusst

Wenn nicht ein kluger Waldarbeiter darauf aufmerksam gemacht hätte, dass der gefällte Baum dort zu Ende ist hätte ich mich nur gewundert, dass da was fehlt. Waldspaziergänge mit den Hunden machen einfach klug!

Der Do-It-Yourself-Mandant

In den Vereinigten Staaten greift das Angebot von sogenannten „unbundled legal Services“ um sich, das heißt, das die Anwälte dort nur Teilbereiche der gesamten anwaltlichen Leistung verkaufen und die Mandanten den Rest selbst erledigen. Welche Leistungen können aus dem Gesamtbündel der anwaltlichen Vertretung des Mandanten herausgelöst werden?

Immer noch unzufrieden …

…ist eine (zu) große Zahl von Mitarbeitern mit ihrem Arbeitgeber. Mittlerweile haben bereits 24 % der Arbeitnehmer nur keine  Bindung zu ihrem Unternehmen und haben bereits innerlich gekündigt. Dies ergibt die vor wenigen Tagen veröffentlichte Gallup-Studie zum Mitarbeiterengagement.
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