Mein Gott! Mit welchen Kinkerlitzchen man sich und vor allem anderen die Zeit stehlen kann
Das Amtsgericht Hamm hatte nichts besseres zu tun, als den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses deshalb zurückzuweisen, weil der Antrag zwar auf dem richtigen Formular (über dessen Zweckmäßigkeit man trefflich streiten kann) gestellt worden war, das Formular aber auf einem Schwarz-Weiß-Drucker ausgedruckt war. Es fehlten die grünen Linien! Offenbar konnte der Rechtspfleger aufgrund