Das erkläre ich den angehenden Pflegedienstleitern, die ich für ein Sozialunternehmen im Bereich Haftungsrecht ausbilde, immer nachdrücklich: Die Pflegedokumentation hinsichtlich der Dekuptiusprophylaxe ist das A und O, um sich gegen spätere Schadensersatzansprüche abzusichern. All dies war offensichtlich den Ärzten in einem Krankenhaus unbekannt, wie sich aus dem Urteil des Landgerichts Bonn vom 23.12.2011 (Aktenzeichen 9 O 364/08) ergibt.
In diesem Urteil wurden der zuständige Chefarzt, der Oberarzt und der Stationsarzt als Gesamtschuldner zu einem Schmerzensgeld von 20.000 € verurteilt. Der u.a. an Adipositas, chronischer Niereninsuffizienz, Diabetes mellitus und Schlafapnoe leidende Kläger hatte einen Schlaganfall erlitten und wurde nach Behandlungen in drei anderen Kliniken in die Einrichtung verlegt, in der die drei Beklagten tätig waren. Hier wurde er mit einem Sakraldekubitus 2. Grades entlassen. Nur 2 Wochen später musste er wegen des Dekubitus erneut stationär in eine andere Klinik aufgenommen werden, wo das nekrotische Gewebe bis auf den Knochen entfernt werden musste.
Das Gericht ging in der Entscheidung zu Recht davon aus, dass eine Beweislastumkehr gegeben ist, da sich aus der der Krankenakte nicht ergebe, ob ärztlicherseits, also durch die Beklagten zu 1. bis 3., ausreichende Anweisungen und Anordnungen zur Dekubitusprophylaxe erfolgt seien. Deshalb sei davon auszugehen, dass die Pflegemaßnahmen von den Beklagten Ärzten nicht angeordnet und überwacht worden seien. Dies sei aber notwendig gewesen, da der Kläger als Hochrisikopatient in Bezug auf eine Dekubitusentstehung einzuordnen gewesen sei.
Unabhängig bestärkt das Gericht in der Entscheidung nochmals die (auch vom BGH geteilte) Meinung, dass das Auftreten schwerwiegender Dekupiti bei Hochrisikopatienten immer vermeidbar sei, d.h. auf grobe Pflege- und Lagerungsmängel oder unzureichende ärztliche Anordnung und Überwachung zurückzuführen sei.
Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes berücksichtigt das Landgericht zum einen, dass der Kläger den Beklagten zur Pflege anvertraut auf deren Sorgfalt angewiesen war. Dieses Vertrauen sei enttäuscht worden. Außerdem wurde die Schwere und auer des Durchliegegeschwürs berücksichtigt. Immerhin ist der Dekubitus trotz operativer Behandlung auch nach zwei Jahren noch nicht ausgeheilt.
Seit 5 Jahren kämpfe ich gegen Pflegemißstände und die Pflege-MAFIA!
Es ist ungeheuerlich, was meiner Mutter in mehreren Heimen passiert ist und wie das von allen „unter den Tisch gekehrt wird“!
Sei es von Heimaufsichten, Amtsärzten, Seniorenbeauftragten, Politikern, Heimleitern und vor allen Dingen auch von den eigenartigen Richtern des Vormundschaftsgerichts Winsen/Luhe und Lüneburg!
Wie oft hat man damit gedroht, mir die Betreuung meiner Mutter zu entziehen! Ich habe mich aber nicht einschüchtern lassen und letztendlich haben die Richter das auch nicht gewagt!
Ein Hausverbot und die auch von Ihnen beantragte Entziehung der Vormundschaft konnten die sogenannten „PFLEGE“-Heime nicht durchsetzen!
Jetzt habe ich nach 4 !!!!!!! Jahren wieder zwei Verfahren in Sachen: DOMICIL – Hamburg gewonnen!
(Insgesamt kämpfe ich schon seit mehr als 7 Jahren gegen Pflege-Mißstände!)
Das DOMICIL wollte mir verbieten – in Form von Flugblättern – die Pflegemißstände, denen meine Mutter ausgesetzt war – an die Öffentlichkeit zu bringen und erwirkte eine einstweilige Verfügung!
Ebenfalls verweigerte man mir den Einblick in die komplette Pflegedokumentation und verbot mir, Kopien davon zu fertigen!
Mit all dem sind sie aber vor Gericht (OLG HH) nicht durchgekommen.
Wer weiß, welche schlimmen Mißstände ich jetzt durch den Einblick in die Pflegedokumentation noch erfahren und dann natürlich wieder öffentlich machen werde?
Photos der Wunddokumentation sind a n g e b l i c h aus V e r s e h e n gelöscht worden!
Laut Aussage des Heimes gegenüber der Polizei sollen diese aber über den Filter des PC anzusehen sein.
Auch das werden wir gerichtlich durchsetzen müssen, da bis jetzt nur 1 Ordner mit Unterlagen der Pflegedokumentation beim Gerichtvollzieher liegt, damit ich sie d o r t einsehen kann, weil das DOMICIL mich nicht mehr ins „Pflege“-Heim lassen will!
Aber auch das werde ich durchkämpfen, genauso wie eine Schmerzensgeldklage.
Brigitte Sydow
http://www.brigitte-sydow.de