Mediation-Saar

Unser Mediationsblog

Die Wohnung hatte 10 Quadratzentimeter zuviel

Ein Mieter hatte von Oktober 2005 bis April 2012 eine Wohnung angemietet, deren Größe im Mietvertrag mit 43 qm angegeben war. Die Kaltmiete betrug 200 € und die Nebenkostenvorauszahlung 85 €. Er behauptete nun, die Wohnungsgröße habe tatsächlich nur 38,6 qm betragen. Nun wollte er für die gesamte Mietzeit monatlich 20,51 € zurück, insgesamt also

Neidfrei teilen oder die Scheidungsformel

Ziel einer Mediation ist es natürlich, eine Konsenslösung zu erreichen. Das klappt (leider/natürlich) nicht immer. Manchmal sind in der Tat begrenzte Ressourcen zu verteilen und dann ist distributives Verhandeln angesagt – kurz es wird gefeilscht. Das ist aber nicht der Weisheit letzter Schluss.

Tja, da gab es 150 T€ Vergütung weniger!

Das Landgericht Köln hatte eine Vergütung für die Klägeranwälte von ca. 358.000 € angesetzt. Hiergegen wandte sich die Beklagtenseite mit der sofortigen Beschwere und trug vor, die Klägerin habe mit ihren Prozessbevollmächtigten eine niedrigere Honorarvereinbarung abgeschlossen.

Bewegungs-ZEIT-Bewegung in der Natur

Der Umgang mit Stress, Zeitnot und Aufgabenflut sowie fehlender Ausgleich bergen die Gefahr von Ausgebranntsein oder Erschöpfung in sich. Dem entgegen zu wirken ist Ziel des Workshops „Bewegungs-ZEIT-Bewegung in der Natur“.

Vom Kleinen zum Großen

Verhandlungen und Mediationen zwischen Parteien mit großem Machtgefälle sind schwierig. Vor allem ist es schwierig, hier die Beteiligten an den Verhandlungstisch zu bekommen.  Besonders die mächtigere Partei wird selten Anlass sehen, mit der weniger mächtigen Partei zu verhandeln.

Mediation bei den ersten Geigen – keine Mitbestimmung

Die Sitzordnung der ersten Geigen hinter dem ersten und zweiten Pult in einem Orchester war im Streit. Offenbar hängt hiervon auch die hierarchische Stellung des jeweiligen Musikers im Orchester ab. Da sich die Beteiligten nicht einig wurden, baten sie die Intendanz des Orchesters um Streitvermittlung. An der von der Intendanz vorgeschlagenen Mediation nahmen allerdings nicht

Eine(r) für alle?

Auf Legal Tribune Online (LTO) kommentiert Dr. Christian Deckenbrock hier ein Urteil des Bundesgerichtshofs zur Frage der Anwaltsvergütung bei der Beratung beider Ehepartner im Rahmen von Trennung und Scheidung. Offenbar hält der BGH das nicht für grundsätzlich unzulässig.

Manchmal ist Murphys Gesetz sogar hilfreich

In einem vom Bundesarbeitsgericht zu entscheidenden Fall (Beschluss vom 11.7.2013, Aktenzeichen 2 AZB 6/13) über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Berufungsfrist hatte Murphys Gesetz wohl zugeschlagen. Am Donnerstag, dem 29.11.2012, dem letzten Tag der Frist, wollte ein Anwalt in einem Kündigungsrechtsstreit eine Berufungsschrift gegen ein Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt/Main an das
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